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DIN EN 1568-3:2008-06

Feuerlöschmittel - Schaummittel - Teil 3: Anforderungen an Schaummittel zur Erzeugung von Schwerschaum zum Aufgeben auf nicht-polare (mit Wasser nicht mischbare) Flüssigkeiten; Deutsche Fassung EN 1568-3:2008

Englischer Titel
Fire extinguishing media - Foam concentrates - Part 3: Specification for low expansion foam concentrates for surface application to water-immiscible liquids; German version EN 1568-3:2008
Ausgabedatum
2008-06
Originalsprachen
Deutsch
Seiten
48

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Einführungsbeitrag

Die Normenreihe DIN EN 1568 wurde von CEN/TC 191 "Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen" erarbeitet und wird national vom NA 031-03-01 AA "Feuerlöschmittel" des FNFW betreut. In den Normen sind Anforderungen an die chemischen und physikalischen Eigenschaften sowie an die Mindestgebrauchsfähigkeit von Mittelschäumen (DIN EN 1568-1), Leichtschäumen (DIN EN 1568-2) und Schwerschäumen (DIN EN 1568-3) festgelegt, die zum Aufgeben auf nicht polare (mit Wasser nicht mischbare) Flüssigkeiten geeignet sind, sowie von Schwerschäumen für das Aufgeben auf polare (wassermischbare) Flüssigkeiten (DIN EN 1568-4). Anforderungen an die Kennzeichnung sind ebenfalls enthalten.
Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass nach DIN EN 1568-4 die Löschwirksamkeit mit Azeton und Isopropanol als Brennstoff geprüft wird; Azeton wir auch als Grundlage für die Einteilung in Löschleistungsstufen verwendet wird. Es gibt jedoch eine große Anzahl von mit Wasser mischbaren (polaren) Flüssigkeiten, die gegenüber Azeton bzw. Isopropanol mehr oder weniger unterschiedliche Eigenschaften aufweisen. Bei Prüfungen unter Verwendung anderer Brennstoffe wurde nachgewiesen, dass verschiedene Schaummittel in ihrer Löschleistung beträchtlich abweichen können. Beispiel für einen solchen Brennstoff Methyl-Ethyl-Keton (MEK). Es ist daher von Bedeutung, dass der Anwender beim Einsatz von Schaum gegen Brände in jedem anderen mit Wasser mischbaren (polaren) Brennstoff als Azeton bzw. Isopropanol diese auf unvorteilhaften oder unannehmbaren Wirksamkeitsverlust überprüft. Es können die im Anhang J, Abschnitt J.2, angegebenen Bedingungen und Verfahren der Brandprüfung angewendet werden, um Ergebnisse zu erreichen, die mit Azeton bzw. Isopropanol und zugehörigen Anforderungen vergleichbar sind. Es ist für den Anwender auch von Bedeutung, dass er beachtet, dass andere, von I.2 abweichende, Brennstofftiefen und Aufgabeverfahren einen beträchtlichen Wirkungsverlust verursachen können, und diese Faktoren sollten vom Anwender sorgfältig beachtet werden, wenn er die Eignung für eine besondere Aufgabe bewertet.

Inhaltsverzeichnis
ICS
13.220.10
Ersatzvermerk

Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1568-3:2001-03 .

Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1568-3:2018-05 .

Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN 1568-3 Berichtigung 1:2010-07 .

Änderungsvermerk

Gegenüber DIN EN 1568-3:2001-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) deutscher Titel ergänzt; b) Begriffe ergänzt; c) Anforderungen an die Verschäumung nach der Temperaturbehandlung in 9.2 ergänzt; d) Behälterkennzeichnung in Abschnitt 11 ergänzt; e) Anhang B (Probenahme von Schaummitteln) präzisiert; f) Anforderungen an die Bestimmung des prozentualen Sedimentsanteils und die Messung der Viskosität (Anhang D) ergänzt; g) Temperaturbehandlung von Schaummitteln (Anhang E) erweitert; h) redaktionelle Änderungen.

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