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Norm [AKTUELL]
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Löschschäume werden allgemein verwendet, um Brände der Klasse B zu kontrollieren und zu löschen und um ein Wiederentzünden zu verhindern. Diese Schäume können auch zum Einsatz kommen, um das Entzünden brennbarer Flüssigkeiten zu verhindern und um unter bestimmten Umständen Brände der Klasse A zu löschen. Schäume können in Verbindung mit anderen Löschmitteln, besonders mit gas- und pulverförmigen Löschmitteln verwendet werden, die Gegenstand anderer Europäischer Normen sind. Diese Anforderungen wurden erarbeitet, um sicherzustellen, dass Löschmittel über ein nutzbares Mindestlöschvermögen verfügen. Der Anwender sollte sicherstellen, dass Schaummittel genau in der vom Hersteller empfohlenen Konzentration verwendet werden. Dieses Dokument legt Anforderungen an chemische und physikalische Eigenschaften und Anforderungen an die Mindestgebrauchsfähigkeit von Leichtschäumen fest, die für die Aufgabe auf nicht-polare (mit Wasser nicht mischbare) Flüssigkeiten geeignet sind. Anforderungen an die Kennzeichnung sind ebenfalls festgelegt. Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 191 "Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen" erarbeitet, dessen Sekretariat vom BSI (Vereinigtes Königreich) gehalten wird. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 031-03-01 AA "Feuerlöschmittel" im DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1568-2 Berichtigung 1:2010-07 , DIN EN 1568-2:2008-06 .
Gegenüber DIN EN 1568-2:2008-06 und DIN EN 1568-2 Berichtigung 1:2010-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Verweisungen aktualisiert; b) Abschnitt "Begriff" überarbeitet und ergänzt; c) Anforderungen an die Bestimmung des Gefrierpunktes, an die Stabilitätsprüfung/Trennprüfung sowie an die gesundheitliche und ökologische Bewertung aufgenommen; d) Anforderungen an den Spreitungskoeffizient der Schaumittellösung (Abschnitt 8) gestrichen; e) Beispiel für ein technisches Datenblatt aufgenommen; f) Norm technisch überarbeitet.