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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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In den vorgenannten Normen sind Anforderungen an die chemischen und physikalischen Eigenschaften sowie an die Mindestgebrauchsfähigkeit von Mittelschäumen (DIN EN 1568-1), Leichtschäumen (DIN EN 1568-2) und Schwerschäumen (DIN EN 1568-3) festgelegt, die zum Aufgeben auf nicht-polare (mit Wasser nicht mischbare) Flüssigkeiten geeignet sind, sowie von Schwerschäumen für das Aufgeben auf polare (wassermischbare) Flüssigkeiten (DIN EN 1568-4). Anforderungen an die Kennzeichnung sind ebenfalls enthalten.
Es wird insbesondere darauf hingewiesen, dass nach DIN EN 1568-4 die Löschwirksamkeit mit Azeton und Isopropanol als Brennstoff geprüft wird; Azeton wird auch als Grundlage für die Einteilung in Löschleistungsstufen verwendet. Es gibt jedoch eine große Anzahl von mit Wasser mischbaren (polaren) Flüssigkeiten, die gegenüber Azeton beziehungsweise Isopropanol mehr oder weniger unterschiedliche Eigenschaften aufweisen. Bei Prüfungen unter Verwendung anderer Brennstoffe wurde nachgewiesen, dass verschiedene Schaummittel in ihrer Löschleistung beträchtlich abweichen können. Beispiel für einen solchen Brennstoff ist Methyl-Ethyl-Keton (MEK). Es ist daher von Bedeutung, dass der Anwender beim Einsatz von Schaum gegen Brände in jedem anderen mit Wasser mischbaren (polaren) Brennstoff als Azeton beziehungsweise Isopropanol den Schaum auf unvorteilhaften oder unannehmbaren Wirksamkeitsverlust überprüft. Es können die im Anhang J, Abschnitt J.2, angegebenen Bedingungen und Verfahren der Brandprüfung angewendet werden, um Ergebnisse zu erreichen, die mit Azeton beziehungsweise Isopropanol und zugehörigen Anforderungen vergleichbar sind. Es ist für den Anwender auch von Bedeutung, dass er beachtet, dass andere, von Abschnitt I.2 abweichende, Brennstofftiefen und Aufgabeverfahren einen beträchtlichen Wirkungsverlust verursachen können. Diese Faktoren sollten vom Anwender sorgfältig beachtet werden, wenn er die Eignung für eine besondere Aufgabe bewertet.
Das DIN hatte in der formellen Abstimmung die Norm-Entwürfe aus folgenden formalen Gründen abgelehnt:
Die Normenreihe EN 1568 wurde von CEN/TC 191 "Ortsfeste Brandbekämpfungsanlagen" erarbeitet und wird national vom Arbeitsausschuss NA 031-03-01 AA "Feuerlöschmittel" des FNFW betreut.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1568-1:2001-03 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1568-1:2018-05 .
Dieser Artikel wurde berichtigt durch: DIN EN 1568-1 Berichtigung 1:2010-07 .
Gegenüber DIN EN 1568-1:2001-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) deutscher Titel ergänzt; b) Begriffe ergänzt; c) Anforderungen an die Verschäumung nach der Temperaturbehandlung in 9.2 ergänzt; d) Behälterkennzeichnung in Abschnitt 11 ergänzt; e) Anhang B (Probenahme von Schaummitteln) präzisiert; f) Anforderungen an die Bestimmung des prozentualen Sedimentsanteils und die Messung der Viskosität (Anhang D) ergänzt; g) Temperaturbehandlung von Schaummitteln (Anhang E) erweitert; h) redaktionelle Änderungen.