Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm legt sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren in Bezug auf Materialien, Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit sowie Verbraucherinformationen für schwimmende Freizeitartikel für den Gebrauch auf und im Wasser nach EN 15649-1 fest. Dieses Dokument gilt nur in Zusammenhang mit EN 15649-1 und EN 15649-2. Diese Norm gilt für klassifizierte schwimmende Freizeitartikel für den Gebrauch auf und im Wasser der Klasse B nach EN 15649-1, unabhängig davon, ob der Auftrieb durch Aufblasen oder durch selbstschwimmendes Material erzielt wird. Klasse B-Geräte weisen eine Auftriebsstruktur mit einer oder mehreren Körperöffnungen auf, in der der Benutzer mit teilweise eingetauchtem Körper positioniert ist. Bei dieser Norm handelt es sich um eine Produktnorm, welche insbesondere Aspekte der Produktsicherheit behandelt. Sie steht in engem Bezug zu: DIN EN 15649-1, DIN EN 15649-2, DIN EN 15649-3, DIN EN 15649-4, DIN EN 15649-5, DIN EN 15649-6, DIN EN 15649-7. Für diese Norm ist das Gremium NA 112-05-09 AA "Aufblasbare schwimmende Freizeitgeräte einschließlich aufblasbarer Boote und Zubehör" im DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 15649-4:2010-09 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN ISO 25649-4:2018-04 .
Gegenüber DIN EN 15649-4:2010-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Einleitung und Anwendungsbereich wurden dahingehend geändert, dass schwimmende Freizeitartikel mit Spielzeugcharakter entfernt wurden; b) im Anhang B wurden Beispiele mit Spielzeugcharakter durch neutrale Abbildungen ersetzt.