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Norm [AKTUELL]
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Aufgrund des zunehmenden Umfangs und der wachsenden Komplexität der Instandhaltung in der europäischen Industrie haben sich in den verschiedenen CEN-Mitgliedstaaten unterschiedliche Ausprägungen des Berufsbildes für Instandhaltungspersonal herausgebildet. Diese Europäische Norm legt Anforderungen fest, wie beispielsweise Kompetenzen, grundlegende Kenntnisse als auch Grund- und Zielqualifikationen. Diese Anforderungen werden empfohlen, um eine bestimmte Qualifikation zu erhalten und hoch qualifizierte Fachkräfte für die verschiedenen Funktionen und/oder Positionen (Planstellen) in der Instandhaltung sicherzustellen. Diese Europäische Norm beschreibt die Qualifikation des Personals für die Aufgaben der Instandhaltung von Anlagen, Infrastruktur und Produktionssystemen. In dieser Europäischen Norm ist die Instandhaltung von Anlagen und Gebäuden in die technischen Aspekte der Dienstleistungen eingeschlossen. Diese Europäische Norm legt weder die Überprüfungskriterien noch die spezialisierte Weiterbildung des Personals fest, das mit dem konkreten Handelssektor verbunden ist. Diese Europäische Norm wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 319 "Instandhaltung" erarbeitet. Auf nationaler Ebene ist der Arbeitsausschuss NA 152-06-07 AA "Instandhaltung" des Normenausschusses Technische Grundlagen (NATG) für die Bearbeitung verantwortlich.