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Norm [AKTUELL]
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Über die Etikettierung von Lebensmitteln hinsichtlich ihres Vitamingehaltes hat die Europäische Kommission mehrere Richtlinien erlassen sowie Empfehlungen für die Amtliche Lebensmittelüberwachung herausgegeben. Mit der Verordnung 1925/2006 sollen der Zusatz von Vitaminen zu Lebensmitteln sowie die Verwendung bestimmter anderer Stoffe und Zutaten geregelt werden. Damit diese Verordnung zuverlässig in allen europäischen Mitgliedsstaaten überwacht werden kann, sind gemeinschaftsweit einheitliche Verfahren unerlässlich.
Die Norm DIN EN 15607 legt ein HPLC-Verfahren für die Bestimmung des Massenanteils an Biotin in Lebensmitteln fest. Biocytin kann mit diesem Verfahren ebenso bestimmt werden, obwohl keine der für die Validierung eingesetzten Proben Biocytin enthielt. Jedoch ist die Wiederfindungsrate für Biotin und Biocytin größer als 90 %. D-Biotin wird aus Lebensmitteln nach einer enzymatischen Behandlung extrahiert und mit HPLC und Nachsäulenbindung quantitativ bestimmt. Die Komplexbildung des D-Biotins mit Avidin erweist sich als sehr spezifisch. Daher kann das Protein Avidin, kovalent gebunden an einen Fluoreszenzmarker, Fluorescein-5-isothiocyanat, als Reagenz für eine Nachsäulenderivatisierung von D-Biotin verwendet werden.
Die Europäische Norm wurde vom CEN/TC 275 "Lebensmittelanalytik - Horizontale Verfahren" (Sekretariat: DIN) nach eingehenden Vorarbeiten der WG 9 "Vitamine und Carotinoide" erarbeitet. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss "Vitamine und Carotinoide" des NAL.