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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument (EN 15567-2:2015) gilt für den Betrieb von Seilgärten, wie in EN 15567-1 festgelegt. Es legt betriebliche Anforderungen fest, um eine angemessene Stufe für Sicherheit und Instandhaltung sicherzustellen, wenn Seilgärten zur Freizeitgestaltung, zum Training oder zu pädagogischen oder therapeutischen Zwecken genutzt werden. Für diese Norm ist das Gremium NA 112-01-09 AA "Seilgärten" bei DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 15567-2:2008-03 .
Gegenüber DIN EN 15567-2:2008-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Begriffe überarbeitet (Abschnitt 3); b) Aufnahme einer neuen Klassifizierung von Sicherungssystemen und deren Sicherheitsanforderungen (Abschnitte 3 und 6); c) Beaufsichtigung im Hinblick auf die neue Klassifizierung der Sicherungssysteme überarbeitet (Abschnitt 9); d) Norm redaktionell überarbeitet.