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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument gilt für stationäre und mobile Seilgärten und deren Komponenten. Dieser Teil 1 der Norm legt sicherheitstechnische Anforderungen im Hinblick auf die Auslegung, Konstruktion, Inspektion und Wartung von Seilgärten und deren Komponenten fest. Dieser Teil 1 der Norm gilt nicht für temporäre Seilgärten und für Kinderspielplätze (siehe EN 1176). Für die Benutzung von Seilgärten gilt EN 15567-2. Diese Änderung betrifft ausschließlich 7.1.2 "Inspektion vor Inbetriebnahme". Für dieses Dokument ist der Arbeitsausschuss NA 112-01-09 AA "Seilgärten" im DIN-Normenausschuss Sport- und Freizeitgerät (NASport) zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 15567-1:2015-08 .
Gegenüber DIN EN 15567-1:2015-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) 7.1.2 "Inspektion vor Inbetriebnahme" geändert; b) Norm redaktionell überarbeitet.