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Norm [AKTUELL]
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Die vorgenannte Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen: Sie legt die Anforderungen und/oder Maßnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen und zur Eingrenzung von Risiken fest, die von Konstrukteuren, Herstellern, Lieferanten und Importeuren von Spannfuttern für die Werkstückaufnahme zu beachten sind. Spannfutter für die Werkstückaufnahme im Sinne dieser Norm sind Spannvorrichtungen mit beweglichen Futterbacken für die Werkstückaufnahme, die manchmal mit Nuten oder Schlitzen ausgestattet sein können.
Die Norm umfasst alle Gefährdungen, die sich auf dieses Bauteil beziehen. Im Einzelnen sind dies die folgenden Hauptgefährdungen: Gefährdungen durch Quetschung, durch Hängenbleiben und durch Schlag, die Gefährdung, in die Maschine hineingezogen zu werden oder darin stecken zu bleiben sowie die Gefährdung durch jedes auswechselbare oder bewegliche Teil, das herausgeschleudert werden könnte.
Die Norm ist hauptsächlich auf Bauteile ausgerichtet, die nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der vorliegenden Norm hergestellt wurden.
In dieser Norm sind bestimmte Sicherheitsanforderungen beziehungsweise Schutzmaßnahmen zu den einzelnen Gefährdungen festgelegt sowie die Nachweise zur Festellung der Übereinstimmung mit diesen. Weitere Anforderungen betreffen die Betriebsanleitung sowie die Kennzeichnung der Spannfutter, Aufsatzbacken und Spannzylinder.
Die Europäische Norm konkretisiert die einschlägigen Anforderungen des Anhangs I der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG (gültig bis 28. Dezember 2009) sowie mit Wirkung vom 29. Dezember 2009 der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Spannfutter für die Werkstückaufnahme, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern.
Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Europäische Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die in diesem Dokument behandelten Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).
Mit der Einarbeitung der europäischen Änderung A1 wurde die Norm der Neufassung der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG angepasst. Damit wird sichergestellt, dass die Norm zur Ausfüllung der Neufassung dieser EU-Richtlinie dient und somit weiterhin als harmonisierte Europäische Norm im Amtsblatt der Europäischen Union bezeichnet werden kann.
Die eingearbeitete Änderung A1 ist von geringem Umfang: Sie umfasst die Aktualisierung einer normativen Verweisung und die Aufnahme eines informativen Anhangs über den Zusammenhang zwischen dieser Norm und den grundlegenden Anforderungen mit der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG sowie eines weiteren informativen Anhangs über den Zusammenhang zwischen dieser Norm und den grundlegenden Anforderungen mit der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.
Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der in der CEN/TC 143/WG 3 "Drehmaschinen - Sicherheit" (Sekretariat: DIN) erstellten Europäischen Norm. Das zuständige deutsche Spiegelgremium ist der Arbeitsausschuss NA 121-02-07 AA "Drehmaschinenspannzeuge und Zubehör" im FWS.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1550:1997-09 .
Gegenüber DIN EN 1550:1997 09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Allgemein erfolgte eine Anpassung an die EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, um damit sicherzustellen, dass diese Europäische Norm auch zur Ausfüllung der Neufassung der EG-Richtlinie dient, und somit weiterhin als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union bezeichnet werden kann; b) die Verweisungen auf die inzwischen zurückgezogene Normen-Reihe EN 292 wurden durch die auf die Nachfolger-Normen-Reihe EN ISO 12100 ersetzt; c) ein informativer Anhang ZA über den Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG wurde aufgenommen; d) ein informativer Anhang ZB, über den Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurde aufgenommen.