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Norm [AKTUELL]
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Diese Europäische Norm enthält Festlegungen hinsichtlich der Leistungsmerkmale von keilgezinktem Vollholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt zur Verwendung im Hoch- und Brückenbau. Die Verwendung von keilgezinktem Vollholz für tragende Zwecke kann in einigen Mitgliedstaaten auf bestimmte Nutzungsklassen beschränkt sein. Diese Norm enthält ebenfalls Mindestanforderungen an die Herstellung und Verfahren zur Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit von keilgezinktem Vollholz für tragende Zwecke. Diese Europäische Norm gilt für keilgezinktes Vollholz für tragende Zwecke aus Nadelholzarten, die in dieser Norm aufgeführt sind, oder Pappelholz. Obwohl auf der Grundlage einiger Festlegungen dieser Europäischen Norm keilgezinktes Vollholz für tragende Zwecke aus besonderen Laubholzarten hergestellt werden könnte, gilt diese Norm nicht für diese Produkte. Diese Europäische Norm gilt nur für keilgezinktes Vollholz für tragende Zwecke derselben Holzart. Keilzinkenverbindungen, die mit Pressverformung (die-formed) hergestellt werden, sind in dieser Europäischen Norm nicht berücksichtigt. Diese Europäische Norm gilt für unbehandeltes oder zum Schutz gegen biologischen Befall behandeltes keilgezinktes Vollholz für tragende Zwecke. Mit Flammschutzmitteln behandeltes keilgezinktes Vollholz für tragende Zwecke ist nicht Gegenstand dieser Norm. Dieses Dokument (EN 15497:2014) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 124 "Holzbau", dessen Sekretariat vom AFNOR (Frankreich) gehalten wird, erarbeitet. Auf nationaler Ebene wurden die Arbeiten an dieser Norm durch die Experten aus dem NABau Arbeitsausschuss NA 005-04-01 AA "Holzbau (Spiegelausschuss zu CEN/TC 124, CEN/TC 250/SC 5)" begleitet.
Dieses Dokument ersetzt teilweise DIN EN 385:2007-11 .
Gegenüber der 2013-09 zurückgezogenen DIN EN 385:2007-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Norm wurde unter Beachtung der Bestimmungen der EU-BauPVO Nr. 305/2011 als Produktnorm für keilgezinktes Vollholz für tragende Zwecke grundlegend neu bearbeitet; b) statt des bisherigen Abschnitts "Qualitätslenkung" wurde ein neuer Abschnitt "Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit" aufgenommen; c) Festlegungen zur Erstellung einer Leistungserklärung wurden aufgenommen; d) Anforderungen an die Kennzeichnung wurden aufgenommen; e) eine Liste mit anwendbaren Holzarten wurde aufgenommen; f) Anforderungen an Phenoplast- und Aminoplast-Klebstoffe, feuchtigkeitsvernetzende Einkomponenten-Klebstoffe auf Polyurethanbasis (PUR) und Emulsion-Polymer-Isocyanat-Klebstoffe (EPI) wurden aufgenommen; g) Anforderungen an Einrichtungen für den getrennten Auftrag von Harz und Härter wurden aufgenommen; h) Festlegungen für kontaktfreien Klebstoffauftrag wurden aufgenommen; i) Festlegungen bezüglich Feuerwiderstand und Maßhaltigkeit wurden aufgenommen; j) hinsichtlich der Dauerhaftigkeit gegen biologischen Befall wird auf EN 15228 verwiesen; k) Festlegungen zur Formaldehydemission und zur Freisetzung von / Gehalt an weiteren gefährlichen Stoffen wurden aufgenommen.