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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument legt Mindestanforderungen an die Leistung und Dauerhaftigkeit für Elastikschichten, die innerhalb von Kunststoffrasenflächen und textilen Sportbelägen verwendet werden, fest. Das Dokument legt auch eine angemessene Ansprechtoleranz für Verfahren zur Qualitätslenkung bei der Produktion und vor Ort fest. Dieses Dokument behandelt nicht die strukturellen Eigenschaften von Elastikschichten. Gegebenenfalls sollten andere europäische oder nationale Normen und Richtlinien Leitfäden für diese Aspekte befolgt werden. Die sportlichen Leistungseigenschaften eines Sportbodens ergeben sich aus den kombinierten Eigenschaften der Spielfläche, aller Füllungen innerhalb der Spielfläche und der Elastikschicht. Die Auswahl der jeweiligen richtigen Kombination ist komplex und liegt in der Verantwortung des Konstrukteurs des Sportbodens. Hinsichtlich der Leistung einer Elastikschicht ist es wichtig, das zu berücksichtigen. Es ist nicht zu erwarten, dass eine Elastikschicht allein die Leistungsanforderungen des gesamten Sportbodens nach EN 15330-1, E, und so weiter erfüllt. Einige Arten innovativer Elastikschichten sind dafür ausgelegt, zusätzliche Funktionen zu bieten, die über die Unterstützung der Bereitstellung der benötigten sportlichen Leistungseigenschaften hinausgehen. Für einige dieser zusätzlichen Funktionen kann dies aufgrund der Ausführung bedeuten, dass eine vollständige Übereinstimmung mit allen Anforderungen dieses Dokuments nicht gegeben ist. Dieses Dokument bezieht sich nur auf die Elastikschicht. Es gibt keine Empfehlungen zu Unterbaukonstruktionen oder zu den verschiedenen Kunstrasen, Nadelfilz und textilen Sportbelägen. Anhang E (informativ) kann in den Ländern angewendet werden, in denen keine nationalen Leitlinien oder Vorschriften zur Verfügung stehen. Wenn derartige Leitlinien oder Vorschriften zur Verfügung stehen, ersetzen sie Anhang E. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-01-22 AA „Kunststoffflächen und Kunststoffrasenflächen (SpA zu CEN/TC 217/WG 6 und WG 11)“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).