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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm legt ein Verfahren zur Leistungsbewertung von gebäudeintegrierten KWK-Anlagen durch Berechnung der erzeugten Elektrizität, der Wärmeabgabe und der rückgewinnbaren Verluste fest. Diese Anlagen werden häufig als Mikro- oder Mini-KWK-Anlagen oder Mikro- beziehungsweise Mini-Blockheizkraftwerke bezeichnet. Diese Norm behandelt Wärmeerzeuger für die Raumheizung oder für die kombinierte Nutzung zur Trinkwassererwärmung und Raumheizung. Die Berechnung basiert auf den in Produktnormen festgelegten Leistungseigenschaften der Anlagen und auf Betriebsbedingungen, wie zum Beispiel der erforderlichen Wärmeabgabe. Dieses Dokument ist das Ergebnis der Überarbeitung von EN 15316-4-4:2007. Dieses Dokument (EN 15316-4-4:2017) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 228 Heizungsanlagen und wassergeführte Kühlanlagen in Gebäuden (Sekretariat: DIN, Deutschland) erarbeitet. Zuständig für die Deutsche Fassung ist der NA 041-05-01 AA "Energetische Bewertung heiz- und raumlufttechnischer Anlagen (SpA ISO/TC 205 Umweltgerechte Gebäudeplanung)" im Normenausschuss Heiz- und Raumlufttechnik sowie deren Sicherheit (NHRS) bei DIN Deutsches Institut für Normung e. V. In Deutschland wird die Richtlinie 2010/31/EU des europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden im Wesentlichen durch das nationale Energieeinsparrecht umgesetzt. Das nationale Energieeinsparrecht nimmt datierte nationale und Europäische Normen und nationale Vornormen in Bezug, die für die Umsetzung in Deutschland festgelegt wurden. Auf Grund der datierten Verweisungen kommen ausschließlich die so adressierten Ausgaben dieser technischen Regeln zur Anwendung. Verweisen die nach dem Energieeinsparrecht anzuwendenden datierten technischen Regeln ihrerseits auf undatierte technische Regeln, sind diese in der Fassung anzuwenden, die dem Stand zum Zeitpunkt der Herausgabe der datierten technischen Regel entspricht.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 15316-4-4:2007-10 .
Gegenüber DIN EN 15316-4-4:2007-10 wurden folgende Änerungen vorgenommen: a) Unterstützung des Stundenverfahrens.