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Das CEN/TC 264 "Luftbeschaffenheit" hat eine Reihe von Normen zur Zertifizierung von automatischen Messeinrichtungen, die zur Überwachung von Emissionen aus stationären Quellen und zur Überwachung der Außenluftqualität eingesetzt werden, erarbeitet. Die Zertifizierung dieser Messeinrichtungen unterstützt die Anforderungen in Richtlinien der Europäischen Union, die entweder direkt oder indirekt fordern, dass automatische Messeinrichtungen Mindestanforderungen, maximal zulässige Messunsicherheiten und bestimmte Prüfanforderungen einhalten müssen. Zu diesen Richtlinien gehören die Richtlinie zur Begrenzung von Schadstoffemissionen von Großfeuerungsanlagen in die Luft, die Richtlinie über die Verbrennung von Abfällen und die Rahmenrichtlinie über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität sowie die zugehörigen Tochterrichtlinien. Der Zertifizierungsprozess beinhaltet die Eignungsprüfung einer automatischen Messeinrichtung, die erstmalige Beurteilung des Qualitätsmanagementsystems des Herstellers, die eigentliche Zertifizierung der Messeinrichtung und die Eignungsbekanntgabe sowie eine fortgesetzte Überwachung des Herstellungsprozesses.
Die Norm DIN EN 15267-1 legt die Grundlagen einschließlich der allgemeinen Verfahren und Anforderungen für die Produktzertifizierung von automatischen Messeinrichtungen zur Überwachung von Emissionen aus stationären Quellen und zur Überwachung der Außenluftqualität fest. Sie beschreibt auch die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Hersteller, der Prüfinstitute, der Zertifizierungsstellen für die eingesetzten Qualitätsmanagementsysteme und der für die Zertifizierung der Messeinrichtungen zuständigen Stellen. Sie bietet Hilfestellung bei der Anwendung der Norm DIN EN 45011, in der die allgemeinen Anforderungen festgelegt sind, die von einer Zertifizierungsstelle, die eine Produktzertifizierung durchführt und auf nationaler oder europäischer Ebene für den Einsatz eines Produktzertifizierungssystems unabhängig von dem jeweiligen Sektor als kompetent und zuverlässig anerkannt werden will, oder von einer Akkreditierungsstelle, die mit der Anerkennung der Kompetenz von Zertifizierungsstellen befasst ist, zu erfüllen sind. Dadurch wird eine Basis für eine gegenseitige Anerkennung durch die zuständigen Stellen und eine Minimierung des administrativen Aufwandes und der Kosten für den Hersteller einer automatischen Messeinrichtung, der eine Zertifizierung in mehreren Mitgliedsstaaten der EU anstrebt, geschaffen. Eine Messeinrichtung ist während des Produktionszeitraums üblicherweise baulichen Änderungen unterworfen. Daher muss sichergestellt sein, dass solche Änderungen nicht zu einer Minderung der Leistungsfähigkeit führen.
Die Norm DIN EN 15267-2 legt dazu die Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem des Herstellers einer automatischen Messeinrichtung, an die erstmalige Beurteilung der Produktionslenkung des Herstellers und die fortgesetzte Überwachung von Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit einer zertifizierten Messeinrichtung, die durch bauliche Änderungen nach der Zertifizierung hervorgerufen werden, fest. Sie basiert auf der Norm DIN EN ISO 9001 und ergänzt deren Anforderungen für den Bereich der Luftbeschaffenheit, schließt jedoch die Verwendung anderer Qualitätsmanagementsysteme, die mit den Zielen der DIN EN ISO 9001 verträglich sind, nicht aus. Die jetzt veröffentlichten Teile 1 und 2 der DIN EN 15267 werden durch die bereits Anfang 2008 veröffentlichte Norm DIN EN 15267-3 ergänzt, die die Eignungsprüfung von automatischen Messeinrichtungen zur Überwachung von Emissionen aus stationären Quellen behandelt und die entsprechenden Mindestanforderungen und Prüfprozeduren festlegt. Die Eignungsprüfung von automatischen Messeinrichtungen zur Überwachung der Außenluftqualität und die zugehörigen Mindestanforderungen und Prüfprozeduren werden für die verschiedenen Luftschadstoffe in separaten Normen behandelt. Dazu zählen beispielsweise die Normen DIN EN 14211, DIN EN 14212, DIN EN 14625, DIN EN 14626 und DIN EN 14662-3.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 15267-1:2023-09 .