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wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 256 "Eisenbahnwesen" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 087-00-03 AA "Bremse" im DIN-Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF). Dieses Dokument ersetzt EN 15220-1:2008+A1:2011. Dieses Dokument wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der EU-Richtlinie 2008/57/EG. Zum Zusammenhang mit der EU-Richtlinie siehe informativen Anhang ZA, der Bestandteil dieses Dokuments ist. Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an Konstruktion, Maße, Leistung und Prüfung für Einzel-, Doppel- und Mehrfach-Bremsanzeigevorrichtungen fest. Sie gilt für pneumatische und elektrische Bremsanzeigevorrichtungen, die außerhalb des Fahrzeuges sichtbar sind. Diese Europäische Norm gilt für Bremsanzeigevorrichtungen in Eisenbahnfahrzeugen, die auf den nationalen Hauptstrecken, S-Bahnstrecken, Untergrundbahnen, Straßenbahnstrecken und privaten Strecken (Regionalbahnen, Werksbahnen und so weiter) eingesetzt werden. Dieses Dokument gilt nicht für Bremsanzeigevorrichtungen für Magnetschienenbremsen oder Wirbelstrombremsen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 15220-1:2011-07 .
Gegenüber DIN EN 15220-1:2011-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Norm DIN EN 15220-1:2011-07 und der Norm-Entwurf E DIN EN 15220-2:2008-12 wurden zusammengefasst; b) Unterabschnitt 3.8 "Abkürzungen" wurde überarbeitet und in Abschnitt 4 "Symbole und Abkürzungen" umbenannt; c) Abschnitt 4 "Anforderungen" wurde überarbeitet und in Abschnitt 5 umbenannt; d) Tabelle 1, die Anforderungen an den Verschmutzungsgrad enthält, wurde neu aufgenommen; e) Abschnitt 5 "Typprüfungsverfahren" wurde überarbeitet und in Abschnitt 6 "Typprüfungen" umbenannt; f) Abschnitt 6 "Zulassungsprüfungen" wurde überarbeitet und in Abschnitt 7 "Bewertung der Bremsanzeigevorrichtung im Betrieb" umbenannt; g) Anforderungen an das Brand-/Rauchverhalten in Abschnitt 5 und in Abschnitt 6 wurden präzisiert; h) Abschnitt 7 "Wiederkehrende Prüfungen" wurde überarbeitet und in Abschnitt 8 "Routineprüfungen" umbenannt; i) Abschnitt 8 "Bezeichnung" wurde überarbeitet und in Abschnitt 9 umbenannt; j) Abschnitt 9 "Kennzeichnung und Verpackung" wurde überarbeitet und in Abschnitt 10 "Kennzeichnung" umbenannt; k) Anhang A und enthaltene Bilder wurden überarbeitet; l) Anhang ZA wurde entsprechend der EU-Richtlinie 2008/57/EG aktualisiert; m) Anhang ZB wurde gelöscht.
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