Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
((NNW-Reihe aller vier Normen DIN EN 15182-1, DIN EN 15182-2, DIN EN 15182-3 und DIN EN 15182-4)) Die vier Europäischen Normen wurden von der Arbeitsgruppe CEN/TC 192/WG 8 "Tragbare Ausrüstung zum Ausbringen von durch Feuerlöschpumpen geförderte Löschmittel" (Sekretariat: UNM, Frankreich) im Technischen Komitee CEN/TC 192 "Ausrüstung für die Feuerwehr" (Sekretariat: BSI, Großbritannien) erarbeitet. Die Mitarbeit des DIN beim Europäischen Komitee für Normung (CEN) wird für den Bereich der Arbeitsgruppe CEN/TC 192/WG 8 "Tragbare Ausrüstung zum Ausbringen von durch Feuerlöschpumpen geförderte Löschmittel" über den Arbeitsausschuss NA 031-04-04 AA "Schläuche und Armaturen" wahrgenommen. Teil 1 dieser Europäischen Norm legt die allgemeinen Anforderungen an Strahlrohre der Feuerwehr fest und gilt gemeinsam mit den Teilen 2, 3 oder 4 von EN 15182 für den jeweiligen Strahlrohrtyp. Behandelt werden im Teil 1: - Sicherheitsanforderungen; - Anforderungen an die Funktion; - Prüfverfahren; - Klassifizierung und Bezeichnung; - Anleitungen für Gebrauch und Instandhaltung; - Kennzeichnung. Hinweis: Die CEN-Arbeitsgruppe (CEN/TC 192/WG 8) hat das Problem der elektrischen Sicherheit beim Einsatz von Wasserstrahlrohren ausführlich behandelt und diskutiert. Eine elektrische Prüfung ist jedoch in dieser Norm nicht enthalten, da sowohl die Erfahrung auf internationaler Ebene als auch die Forschung (NFPA-Handbuch, Französische Forschung, usw.) erwiesen haben, dass bei einer "künstlichen" oder einer "Laborprüfung" sowohl schlechte Sicht und auch andere Bedingungen, die an einer Brandstelle vorliegen, als auch die Probleme beim Schätzen von Entfernungen unter diesen Bedingungen, nicht berücksichtigt werden. Dem Endverbraucher sollte (in der Betriebsanleitung) empfohlen werden, bei der Brandbekämpfung in oder an elektrischen Anlagen darauf zu achten, die Energiezufuhr so schnell wie möglich abzuschalten. Darüber hinaus ist ein größtmöglicher Sicherheitsabstand einzuhalten (mindestens 1 m bei einer Spannung von bis zu 1 000 V), sowie ein Sprühstrahl mit einem Mindest-Sprühwinkel von 30° anzuwenden. Vor der Auswahl und dem Betrieb von Strahlrohren sind Reaktionskräfte zu berücksichtigen. Die Vorgängerausgabe DIN EN 15182-1:2007-05 dieser Europäischen Norm hatte bereits gemeinsam mit DIN EN 15182-2 (Hohlstrahlrohre PN 16) und DIN EN 15182-3 (Strahlrohre PN 16 mit Vollstrahl und/oder einem unveränderlichen Sprühstrahlwinkel) die zum Teil seit den 1930er Jahren und 1940er Jahren bisher für die Anforderungen und Prüfungen von Mehrzweck- und Hohlstrahlrohren gültigen Deutschen Normen DIN 14200:1979-06, DIN 14365-1:1991-02, DIN 14365-2:1986-09 und DIN 14367:2002-07 ersetzt. Der Ersatz erfolgte, weil nach Übernahme Europäischer Normen in das Deutsche Normenwerk die entgegenstehenden nationalen Normen zurückgezogen werden müssen. Für Hochdruckstrahlrohre hat es bisher keine Deutsche Norm gegeben, so dass auch kein normativer Ersatz durch DIN EN 15182-4 (Hochdruckstrahlrohre PN 40) erfolgt. In dieser Europäischen Norm sind keine Anforderungen an Kupplungen zum Anschluss an Druckschläuche enthalten, weil es keine Europäischen Normen über Kupplungen zum Anschluss von Druckschläuchen gibt. Aus diesem Grund wird darauf hingewiesen, dass bei der Bestellung hierzu Vereinbarungen getroffen werden sollten. Um die Kompatibilität aller Komponenten der Löschwasserversorgung in Deutschland sicherzustellen, wurden an die bisher geltenden Vorgaben angepasst folgende Kupplungen vereinbart: a) Für Hohlstrahlrohre PN 16 nach DIN EN 15182-2 und Strahlrohre PN 16 mit Vollstrahl und/oder einem unveränderlichen Sprühstrahlwinkel nach DIN EN 15182-3 gilt bei einem Durchfluss Q von 1) bis zu 100 l/min bei 6 bar Eingangsdruck: Festkupplung DIN 14306-D, 2) mehr als 100 l/min und bis zu 235 l/min bei 6 bar Eingangsdruck: Festkupplung DIN 14307 - C, 3) mehr als 235 l/min und bis zu 400 l/min bei 6 bar Eingangsdruck: Festkupplung DIN 14308 - B (Optional zulässig, jedoch hydraulisch ungünstig: Festkupplung DIN 14308 - C ) 4) mehr als 400 l/min bei 6 bar Eingangsdruck: Festkupplung DIN 14308 - B. b) Für Hochdruckstrahlrohre PN 40 nach DIN EN 15182-4 gilt: Keine genormten Festkupplungen PN 40 vorhanden. Es wird empfohlen Verschraubungen zu verwenden. Die Änderungen der vier Vorgängerausgaben wurden notwendig, um die Normenreihe auslegungsfrei zu formulieren. Bei Teil 1 (allgemeine Anforderungen) der Normenreihe wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Für Strahlrohre der Funktionskategorie 1 die Anforderung ausgenommen, dass die Einstellung der maximalen Durchflussmenge bei Verwendung von drehbaren Bedienelementen durch Ertasten auch mit Feuerwehrschutzhandschuhen nach EN 659 erkennbar sein muss; b) Kennzeichnung der Strahlrohre vollständig überarbeitet; c) Bild A.1 zur Klassifizierung von Strahlrohren für die Brandbekämpfung präzisiert; d) im Datenblatt für Strahlrohre zur Brandbekämpfung die allgemeinen Angaben sowie Festlegungen zum Durchfluss-Druckdiagramm überarbeitet. Bei Teil 2 (Hohlstrahlrohre) und Teil 4 (Hochdruckstrahlrohr) der Normenreihe wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) In den Definitionen des Hohlstrahlrohrs bzw. des Hochdruckstrahlrohrs und seiner Funktionskategorien wurde die variable Strahlform durch die einstellbare Strahlform ersetzt; b) der Referenzdruck zur Bestimmung der hydraulischen Eigenschaften wird mit einem Grenzabmaß versehen und beträgt nun (6 ± 0,1) bar. Bei Teil 3 (kurz: Mehrzweckstrahlrohr) der Normenreihe wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Der Referenzdruck zur Bestimmung der hydraulischen Eigenschaften wird mit einem Grenzabmaß versehen und beträgt nun (6 ± 0,1) bar. Diese Normenreihe gilt nicht für Strahlrohre, die in EN 671 behandelt werden, wie auch nicht für Schaum-Strahlrohre oder Pulver-Strahlrohre bzw. Strahlrohre mit einem maximalen Betriebsdruck von mehr als 40 bar.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 15182-3:2007-05 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 15182-3:2019-11 .
Gegenüber DIN EN 15182-3:2007-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Referenzdruck zur Bestimmung der hydraulischen Eigenschaften wird mit einem Grenzabmaß versehen und beträgt nun (6 ± 0,1) bar.