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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm gilt für Formmaschinen, die mithilfe einer Form Nahrungsmittel in Portionen formen. Diese Europäische Norm gilt sowohl für Maschinen, die auf dem Boden stehen, als auch für Tischmaschinen und für Maschinen, die in eine Verarbeitungslinie integriert sind (zum Beispiel auch für Schnittstellen, wenn die Maschine mit anderen Maschinen kombiniert ist). Diese Europäische Norm behandelt die folgenden Zusatzeinrichtungen und auswechselbaren Einrichtungen: a) Zusatzeinrichtungen: 1) Interleaver; 2) Krokettenaufsatz; 3) Fleischbällchenroller; 4) Spießdurchsteckvorrichtung; 5) besondere Material-/Produktförderanlagen; 6) besondere Hebe- und Drehvorrichtungen; b) auswechselbare Einrichtungen: 1) Krokettenaufsatz; 2) Fleischbällchenroller; 3) Spießdurchsteckvorrichtung; 4) besondere Material-/Produktförderanlagen; 5) besondere Hebe- und Drehvorrichtungen. Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Formmaschinen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen von durch den Hersteller vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanwendungen verwendet werden. Diese Europäische Norm behandelt die signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die während der gesamten Lebensdauer der Maschine, einschließlich während der Phasen des Transports, des Zusammenbaus und des Anschlusses, der Inbetriebnahme, der Wartung, der Demontage, der Außerbetriebnahme und Verschrottung und des Gebrauchs nach EN ISO 12100:2010, 5.4, eintreten können. Diese Europäische Norm gilt nicht für Formmaschinen, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments durch CEN hergestellt wurden. Diese Europäische Norm beschreibt die Anforderungen an die Konstruktion, die Herstellung und den Betrieb von Formmaschinen, zum Beispiel für Frikadellen, Hamburger, die im Folgenden nur noch "Maschinen" genannt werden. Sie legt die Sicherheits- und Hygieneanforderungen an die Konstruktion und Herstellung von Formmaschinen fest, die zum Formen von Nahrungsmittelprodukten in Portionen mithilfe einer Form verwendet werden. Die Form kann eine gleitende oder eine umlaufende Bewegung ausführen und wird an einer Stelle mit Produkt beschickt und an einer anderen Stelle entleert. Diese Maschinen haben eine Einfüllvorrichtung, die in den meisten Fällen ein Einfülltrichter ist. Die Formen können durch die Wirkung einer umlaufenden Endlosschraube, von umlaufenden Schaufeln oder hydraulischen Hubkolben befüllt werden. Die Maschinen können entweder einzelne oder mehrere Produktstränge produzieren. Formmaschinen sind dazu vorgesehen, in Verbindung mit zerkleinertem Fleisch beziehungsweise Hackfleisch, Fleischerzeugnissen, Fisch, Gemüse oder ähnlichen Produkten verwendet zu werden. Die Verwendung schließt die Herstellung des Produkts, Einstellarbeiten, Umrüstung, Reinigung, Fehlersuche und Instandhaltungsarbeiten ein. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 153 "Nahrungsmittelmaschinen - Sicherheits- und Hygieneanforderungen" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 15165:2014. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-18-02 AA "Fleischverarbeitungsmaschinen" im Fachbereich "Nahrungsmittel- und Verpackungsmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Fleischverarbeitungsmaschinen sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.