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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm behandelt alle in Abschnitt 4 gelisteten signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die für alle in Abschnitt 3 definierten und aufgeführten Diamantseilsägen relevant sind. Diamantseilsägen können in Steinbrüchen oder in Sägewerken zum Schneiden von Natursteinen (z. B. Marmor, Granit) verwendet werden, wenn sie bestimmungsgemäß und unter Bedingungen der Fehlanwendung, die vernünftigerweise vom Hersteller vorhersehbar sind, verwendet werden (siehe Abschnitt 4). Diese Europäische Norm legt die entsprechenden technischen Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung der Risiken fest, die von den signifikanten Gefährdungen ausgehen. Diese Europäische Norm behandelt nur Diamantseilsägen mit beschichteten Diamantseilwerkzeugen. Diese Europäische Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, die innerhalb der vorhersehbaren Lebensdauer der Maschinen auftreten können, einschließlich der Phasen Transport, Montage, Demontage, Außerbetriebnahme und Verschrottung. Diese Europäische Norm befasst sich nicht mit den signifikanten Gefährdungen, die sich aus der Verwendung anderer in diesem Dokument nicht beschriebener Vorrichtungen/Geräte ergeben, die an den Maschinen angebracht werden können oder die während des Arbeitszyklus verwendet werden können. Diese Europäische Norm behandelt Folgendes nicht: - Betrieb unter extremen Umgebungsbedingungen (außerhalb der Beschränkungen, die in EN 60204 1:2006 definiert sind); - vor- und nachgeschaltete, nicht mit den Diamantseilsägen integrierte Förderelemente zum Transport der Werkstücke. Dieses Dokument gilt nicht für Maschinen, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments durch CEN hergestellt wurden. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 151 "Bau- und Baustoffmaschinen - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 15163:2017. Gegenüber der DIN EN 15163:2008-09 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: Die normativen Verweisungen wurden aktualisiert und die sicherheitstechnischen Anforderungen und Schutzmaßnahmen wurden dem Stand der Technik angepasst. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-13-11 AA "Natursteinmaschinen" im Fachbereich "Bau- und Baustoffmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Natursteinmaschinen sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 15163:2008-09 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 15163-1:2022-08 , DIN EN 15163-2:2022-08 .
Gegenüber DIN EN 15163:2008-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die normativen Verweisungen wurden aktualisiert und die sicherheitstechnischen Anforderungen und Schutzmaßnahmen wurden dem Stand der Technik angepasst.