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Norm [AKTUELL]
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Behandlungsanlagen für Trinkwasser sind hochsensible Einrichtungen und bedürfen besonderer Aufmerksamkeit hinsichtlich der im Titel genannten Aspekte. Die Aufgabe der Norm besteht darin, allgemeine Anforderungen an den korrekten Einbau (einschließlich Zusatzeinrichtungen), Verfahren zur Prüfung ihrer Funktionsfähigkeit bei gewöhnlichem Betrieb sowie Anforderungen an Wartung und Reparatur festzulegen, um Ausfälle der Anlagen, die dauerhaft an die Wasserverteilungsanlage innerhalb eines Gebäudes angeschlossen sind, zu verhindern und zu beheben. Für das Verständnis der einzelnen Festlegungen musste zusätzlich ein Katalog von Begriffen für bestimmte Operationen und Verantwortlichkeiten zusammengestellt werden. Wesentlich für eine optimale Behandlung von Trinkwasser dürften sowohl die Auswahl und Größe der Anlage als auch der Lieferumfang (u. a. Dokumentation (Einbauanweisung, Logbuch, Betriebsanleitung), Dienstleistungsvertrag) sein. Zu den Einbauanforderungen gehören solche Aspekte wie Einbaustelle, Anschlussmöglichkeiten, Inbetriebnahme. Der Betrieb der Anlagen umfasst die übliche und tägliche Nutzung sowie die erforderlichen Maßnahmen, um die Anlagen in gutem Betriebszustand zu halten, und solche, die erforderlich sind, um vorhersehbare Ereignisse zu handhaben. Die Wartung besteht aus periodischen und Routinemaßnahmen der Kontrolle einfach zugänglicher Bauteile durch relativ unspezifisch ausgebildetes Personal zur Vermeidung von Fehlfunktionen, Ausfällen, Leistungsabfällen u. Ä. Im Gegensatz dazu erfordern Reparaturen bei einem Notfall-Versagen der Anlagen Fachpersonal. Diese Qualifikation ist notwendig, um zu entscheiden, ob z. B. durch Austausch verschlissener Bauteile die Anlagenkapazität wiederhergestellt oder erst durch eine Modifikation der Anlage selbst bzw. von Anschlussbedingungen die ursprüngliche Wasserqualität (Anlage im Einbauzustand) erreicht werden kann.
Aufgrund unterschiedlicher nationaler Gesetzgebungen wird auf verschiedene Verantwortlichkeiten sowie auf deren Beziehungen untereinander verzichtet.
Die für die Europäische Norm verantwortlich zeichnende CEN/TC 164/WG 13 (Sekretariat: DIN) hatte beschlossen, spezifische Anforderungen an einzelne Anlagentypen (u. a. Filter, Dosiereinrichtungen, UV-Anlagen, Enthärter) den entsprechenden Produktnormen zuzuordnen. Das nationale Spiegelgremium ist der Unterausschuss NA 119-04-07-01 UA "Wasserbehandlung" des NAW.