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Norm [AKTUELL]
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Die europäische Normenreihe EN 15154 legt Anforderungen an Sicherheitsnotduschen fest, die hauptsächlich in Laboratorien eingesetzt werden. Es gibt jedoch auch weitere Einsatzgebiete, zum Beispiel bei der Durchführung von Schweißarbeiten oder in Rettungsfahrzeugen. Die bereits im Dezember 2006 veröffentlichten Teile 1 und 2 der Normenreihe beschäftigen sich mit fest installierten Körperduschen (DIN EN 15154-1) und Augenduschen (DIN EN 15154-2), die an die zentrale Wasserversorgung des (Labor-)Gebäudes angeschlossen sind. Demgegenüber beschäftigen sich die beiden neuen Teile 3 und 4 der Normenreihe mit portablen oder beweglichen Sicherheitsnotduschen.
Die Norm DIN EN 15154-3 legt Anforderungen an tragbare und bewegliche Körperduschen fest (siehe Bild 1), die entweder seitens des Herstellers mit einer sterilen Spülflüssigkeit befüllt sind oder die vom Anwender mit Flüssigkeit, zum Beispiel Wasser, versehen werden. Neben den Anforderungen an den Behälter und die Spülflüssigkeit sind auch Anforderungen an die Gebrauchsinformation und die Produktkennzeichnung festgelegt.
Die Norm EN 15154-4 gilt für Augenduschen und Augenwaschflaschen (siehe Bild 2). Hier darf die Befüllung mit Wasser oder mit sterilen Spülflüssigkeiten, die unter Umständen medizinisch wirksam sein können, nur durch den Hersteller erfolgen. Die beiden Normen wurden im CEN/TC 332/WG 6 "Tragbare Notduschen" erarbeitet. Deutsches Spiegelgremium ist der Arbeitsausschuss "Laborarmaturen" im FNLa.