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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument (EN 15153-1:2020) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 256 "Eisenbahnwesen" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 087-00-08 AA "Fahrzeugkopf/Führerraum" im DIN-Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF). Dieses Dokument ist der erste Teil der Dokumentenreihe "Bahnanwendungen - Äußere optische und akustische Warneinrichtungen", die daneben aus folgenden Teilen besteht: - Teil 2: Signalhörner für Vollbahnen; - Teil 3: Optische Warneinrichtungen für städtische Schienenbahnen; - Teil 4: Signalhörner für städtische Schienenbahnen. Dieses Dokument legt die funktionellen und technischen Anforderungen an Leuchten für Fernlichter, Spitzensignale und Schlusssignale von Vollbahnen fest und schließt Straßenbahnen, Untergrundbahnen und netzunabhängige Systeme aus. Dieses Dokument legt auch die Anforderungen für die Prüfung und Konformitätsbewertung fest. Leuchten für besondere Zwecke, zum Beispiel für die Beleuchtung von Stromschienen, sind vom Anwendungsbereich dieses Dokuments ausgeschlossen. Tragbare Leuchten sind vom Anwendungsbereich dieses Dokuments ausgeschlossen. Dieses Dokument ersetzt EN 15153-1:2013+A1:2016. Die wesentlichen Änderungen in Bezug auf die vorherige Ausgabe sind: - Verdeutlichung des Anwendungsbereichs; - geänderte Ausrichtung der Scheinwerfer nach der "alternativen Methode"; - Verdeutlichung der Bewertungskriterien für die Leuchtfläche von Leuchten; - neuer Anhang A mit einer Zusammenfassung der zwischen den Vertragspartnern zu vereinbarenden Einzelheiten; - Überarbeitung der Zusammenfassung der Prüfungsanforderungen (jetzt Anhang B), um die Prüfung anhand von Zeichnungen/Entwicklungsunterlagen zulässig und die Prüfung der Interoperabilitätskonstituenten verbindlich zu machen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 15153-1:2017-04 .
Gegenüber DIN EN 15153-1:2017-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Angleichung technischer Anforderungen an die Interoperabilitätsspezifikationen (TSI); b) Überarbeitung von Anforderungen, um neue Technologien zuzulassen.
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