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Norm [AKTUELL]
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Die Europäische Norm wurde in der CEN/TC 230/WG 2 "Biologische und ökologische Untersuchungsverfahren" erstellt.
Die vorbereitenden Arbeiten zu dieser Norm wurden von dem Arbeitskreis "Biologisch-ökologische Gewässeruntersuchung" (NA 119-01-03-05-06 AK) des Arbeitsausschusses NA 119-01-03 AA "Wasseruntersuchung" im NAW durchgeführt. Die Arbeiten wurden aus Mitteln des Länderfinanzierungsprogramms "Wasser, Boden und Abfall" gefördert.
Die Struktur der Zooplankton-Gemeinschaft ermöglicht Informationen über einen Teilbereich physiko-chemisch und biotisch prägender Einflussgrößen. Diese schließen den pH-Wert und versauerungsrelevante Variablen, toxische Chemikalien, die Phytoplankton-Struktur und -Abundanz (d. h. die Produktivität eines Sees) und die Intensität des Beutedrucks durch Fische ein. Die Wirkungen des größenselektiven Beutedrucks sind gut bekannt, und die Größenstruktur der Zooplankton-Gemeinschaften kann daher ersatzweise für die Schätzung von Fischpopulationen genutzt werden. Zooplankton setzt sich zusammen aus einer großen Anzahl von Arten mit einer Größe zwischen 0,05 mm bis 20 mm; im Allgemeinen liegt die Größe unter 2 mm. Die Hauptgruppen sind die Rädertierchen (Rotatoria), Wasserflöhe (Cladocera) und die Hüpferlinge (Copepoda). Einige Garnelen (Natantia, z. B. Mysidae) und die Larven der Zweiflügler (Diptera, z. B. Chaoborus) können ebenfalls als Bestandteil der Zooplankton-Fauna angesehen werden. Rädertierchen und Krebstiere, die die Uferzone stehender Gewässer bewohnen, können ebenso mit den eigentlichen Plankton-Vertretern zusammengefasst werden. Fischlarven, Wanzen (Heteroptera, z. B. Corixidae) und Käfer (Coleoptera) werden gelegentlich auch in Planktonproben erfasst, aber nicht als Bestandteil des Zooplanktons betrachtet.
Die Methodik für die Probenahme von Protozooplankton (Protozoa) wird in dieser Norm nicht behandelt.
Zooplankton-Untersuchungen liefern wertvolle Informationen für die biologische Überwachung stehender Gewässer, denn diese Organismengruppe umfasst Arten, die
Die in der Norm enthaltene Anleitung beschreibt allgemeine Verfahrensweisen für die Zooplankton-Untersuchung in stehenden Gewässern für die Zwecke der Gewässerbewertung und die Bestimmung des ökologischen Zustandes. Anleitungen zur Probenahme und zu den anschließenden Schritten für die Konservierung und Lagerung werden gegeben. Diese Verfahrensweisen für die Probenahme bieten eine das gesamte stehende Gewässer umfassende Beurteilungsgrundlage für Artenvorkommen, (relative oder absolute) -abundanz und -biomasse sowie die Produktion des Zooplanktons, einschließlich seiner räumlichen Verteilung und zeitlicher Trends. Dieses Verfahren gilt nur für die Probenahme vielzelliger Zooplankton-Arten (d. h. Metazooplankton) einschließlich der planktischen Rotatoria und Entomostraca, die die pelagischen und litoralen Bereiche von Seen, Stauseen und Teichen besiedeln. Das Sammelverfahren kann auch in langsam fließenden Gewässern und Kanälen angewendet werden. Die beschriebenen Freilandverfahren sind für die Probenahme von Plankton-Arten der Freiwasserzone und von Plankton-Arten des Uferbereichs geeignet. Sie sind nicht für das Sammeln der Uferarten, die primär auf oder in der Sedimentoberfläche und auf der Oberfläche von Wasserpflanzen leben, geeignet.