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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Norm gilt für Pistenpflegegeräte wie in 3.1 definiert und deren Einsatz mit Arbeitseinrichtungen wie in 3.2 beschrieben. Mit Ausnahme von Nachlauffräsen und Fronträumschilden behandelt diese Norm nicht die spezifischen Gefährdungen von Arbeitseinrichtungen selbst. Diese Norm gilt nicht für Motorschlitten. Diese Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Pistenpflegegeräte zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß verwendet werden. Die nach vernünftigem Ermessen für den Hersteller vorhersehbare Nutzung der Maschine außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung (siehe Abschnitt 4) ist ebenso wie die Gefährdungen während der Inbetriebnahme, des Gebrauchs, der Fehlersuche und der Wartung berücksichtigt. Dieses Dokument gilt nicht für Maschinen, die hergestellt wurden, bevor CEN dieses Dokument veröffentlichte. Für den Betrieb im öffentlichen Straßenverkehr gelten die nationalen Bestimmungen, bis harmonisierte Anforderungen vorliegen. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 151 "Bau- und Baustoffmaschinen" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 15059:2009+A1:2015. Gegenüber der DIN EN 15059:2009-08 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Abschnitt 2 - Anpassung der normativen Referenzen; b) Abschnitt 5.6 - Überarbeitung der Anforderungen für Bedienerplätze, insbesondere hinsichtlich Überrollschutz; c) Neuaufnahme eines Abschnittes (5.7) mit Anforderungen für den Transport von Personen außerhalb der Fahrerkabine; d) Abschnitt 7 - Anpassung der Anforderungen für Betriebsanleitung in Bezug auf den Personentransport; e) Neuaufnahme eines Anhang B - Anforderungen an den Transport von Personen außerhalb der Fahrerkabine; f) Aufnahme eines informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-13-17 AA "Pistenraupen" im Fachbereich "Bau- und Baustoffmaschinen" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Pistenpflegegeräten sowie der Berufsgenossenschaften sind an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 15059:2009-08 .
Gegenüber DIN EN 15059:2009-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 2 - Anpassung der normativen Referenzen; b) Abschnitt 5.6 - Überarbeitung der Anforderungen für Bedienerplätze, insbesondere hinsichtlich Überrollschutz; c) Neuaufnahme eines Abschnittes (5.7) mit Anforderungen für den Transport von Personen außerhalb der Fahrerkabine; d) Abschnitt 7 - Anpassung der Anforderungen für Betriebsanleitung in Bezug auf den Personentransport; e) Neuaufnahme eines Anhang B - Anforderungen an den Transport von Personen außerhalb der Fahrerkabine; f) Aufnahme eines informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.