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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Europäische Norm konkretisiert die grundlegenden Anforderungen des Anhangs I der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Wand- und Seilsägen für den Baustelleneinsatz, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).
Die allgemeine Bezeichnung Wand- und Seilsägen beinhaltet zwei unterschiedliche Typen von Maschinen für den Einsatz in der Bauindustrie, die beide dazu verwendet werden, Schnitte in Wände, Decken und Böden vorzunehmen, die aus mineralischen Baumaterialien und/oder Verbundmaterialien bestehen. Die Vielzahl der unterschiedlichen Schneidaufgaben und die Auswahl des geeigneten Verfahrens bestimmen den für die jeweilige Anwendung einzusetzenden Maschinentyp. Die Maschinen können deshalb in die folgenden zwei Hauptkategorien unterteilt werden:
Die Maschinen sind zum Einsatz mit Diamantwerkzeugen vorgesehen. Die Typen von Schneidwerkzeugen, die bei den beschriebenen Maschinen einzusetzen sind, werden durch die vom Hersteller vorgegebenen Konstruktions- und Anwendungsparameter bestimmt. Während des Schneidvorgangs erzeugte Bruchstücke werden aus dem Schneidschlitz mittels eines auf das Schneidwerkzeug gerichteten Mediums, wie zum Beispiel Wasser, entfernt. Die Maschinen, die in dieser Norm berücksichtigt sind, können wie folgt angetrieben werden: Elektromotor, Verbrennungsmotor, elektrohydraulischer Antrieb oder hydraulischer Antrieb über einen Verbrennungsmotor.
Die Norm behandelt alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Wand- und Seilsägen für den Baustelleneinsatz zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß verwendet werden. Die nach vernünftigem Ermessen für den Hersteller vorhersehbare Nutzung der Maschine außerhalb der bestimmungsgemäßen Verwendung ist ebenfalls berücksichtigt. Die Norm spezifiziert die entsprechenden technischen Maßnahmen zur Beseitigung oder Verminderung der Risiken, die von den signifikanten Gefährdungen ausgehen, die durch den Schneidvorgang erzeugt werden. Für spezielle Anwendungen, zum Beispiel Einsatz in potenziell explosionsgefährdeter Atmosphäre, sind zusätzliche Sicherheitsanforderungen erforderlich, die in dieser Norm nicht behandelt werden.
Die Norm gilt nicht für Seilsägen, die für die Gewinnung und Bearbeitung von Naturwerkstein vorgesehen sind und die in der Norm DIN EN 15163 behandelt werden.
Die Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom CEN/TC 151 "Bau- und Baustoffmaschinen - Sicherheit" ausgearbeiteten EN 15027:2007. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Fachbereich Bau- und Baustoffmaschinen des NAM wahrgenommen. Vertreter der Behörden, der Berufsgenossenschaften und der Hersteller von Wand- und Seilsägen für den Baustelleneinsatz waren an der Erarbeitung dieser Norm beteiligt.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 15027:2010-03 .