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Die europäischen Änderungen A2 zu EN 1501-1:1998 und A1 zu EN 1501-2:2005 konkretisieren in Verbindung mit den bisher geltenden vorgenannten Europäischen Normen der Reihe EN 1501 die einschlägigen Anforderungen des Anhangs I der EG-Maschinenrichtlinie 98/37/EG (gültig bis 28. Dezember 2009) sowie mit Wirkung vom 29. Dezember 2009 der neuen EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei der Anwendung dieser Änderungen in Verbindung mit der Norm EN 1501-1:1998 beziehungsweise EN 1501-2:2005 davon ausgehen, dass er die behandelten Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung).
Diese Änderungsentwürfe beinhalten jeweils die Deutsche Fassung der vom CEN/TC 183 "Abfallwirtschaft", dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird, erarbeiteten Änderungen A2 zu EN 1501-1:1998 und A1 zu EN 1501-2:2005. Die Arbeiten wurden von der Arbeitsgruppe 2 "Abfallsammelfahrzeuge und dazugehörige Schüttungen" (WG 2) des CEN/TC 183 durchgeführt, deren Federführung beim AFNOR (Frankreich) liegt. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 051-03-01 AA "Abfallentsorgung; Fahrzeuge und Geräte (Spiegelgremium für CEN/TC 183/WG 2)" des NKT.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1501-1:2004-09 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1501-1:2011-11 , DIN EN 1501-1:2012-01 , DIN EN 1501-5:2011-11 , DIN EN 1501-5:2012-02 .
Gegenüber DIN EN 1501-1:2004-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) im Abschnitt 2 der Verweise auf prEN 31689, prEN 32001, ISO/DIS 4871, ISO/TR 11688-1 gestrichen und auf EN 1501-4 aufgenommen; b) die Abschnitte 6.10 und 6.12.4.1 überarbeitet; c) den Abschnitte 6.13 Schwingungen aufgenommen; d) die Abschnitte 7.1.13 und 7.1.14 aufgenommen; e) Anhang ZA überarbeitet; f) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB, über den Zusammenhang zwischen dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.