Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
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Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
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Dieser Teil von EN 14960 gilt für aufblasbare Spielgeräte für den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch Kinder im Alter von bis zu vierzehn Jahren, entweder einzeln oder zu mehreren. Dieser Teil von EN 14960 legt zusätzliche Sicherheitsanforderungen für Snappys fest, bei denen die Hauptbetätigungen Klettern und Rutschen sind. Sie legt die Maßnahmen für die Handhabung der Gefahren und auch Verringerung von Unfällen der Benutzer fest, die von den mit der Konstruktion, Herstellung und Lieferung von aufblasbaren Spielgeräten befassten Stellen zu beachten sind. Diese Norm legt die mit den Spielgeräten mitzuliefernden Informationen fest. Die Anforderungen wurden unter Berücksichtigung des Risikofaktors, ausgehend von den verfügbaren Daten, festgelegt. Dieser Teil von EN 14960 legt Anforderungen zum Schutz eines Kindes vor den Gefahren fest, die es möglicherweise nicht vorhersehen kann, wenn es das Gerät bestimmungsgemäß oder wie vernünftigerweise vorhersehbar benutzt. Dieser Teil von EN 14960 ist nicht anzuwenden für aufblasbare Spiel- und Freizeitgeräte zur Verwendung auf dem Wasser, aufblasbares Spielzeug für den privaten Gebrauch, Tragluftbauten und die nur zum Schutz und zur Rettung eingesetzten aufblasbaren Geräte oder anderes aufblasbares Spielzeug, auf dem die Hauptbetätigungen nicht Springen und Rutschen sind.
Dieses Dokument enthält sicherheitstechnische Anforderungen im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG).
Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 136 "Sport-, Spielplatz- und andere Freizeiteinrichtungen und -geräte" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN (Deutschland) gehalten wird.
Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 112-07-01 AA "Spielplatzgeräte".
Sofern dieses Dokument vom Ausschuss für Produktsicherheit ermittelt und deren Fundstelle von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben worden ist, wird bei Snappys (aufblasbaren Spielgeräten), die nach diesem Dokument hergestellt werden, vermutet, dass sie den betreffenden Anforderungen an Sicherheit und Gesundheit von Personen genügen.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 14960:2013-12 .
Gegenüber DIN EN 14960:2013-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Aufteilung in dreiteilige Normenreihe; b) gesonderte Betrachtung von Snappys; c) redaktionelle Überarbeitung der Norm.