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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm gilt für Mehrzonen-Spülmaschinen mit angetriebenem durchlaufendem Modulband oder einer Kasten-Fördereinrichtung. Bei Modulbandmaschinen gehören die Belade- und Entladebereiche zur Maschine. Die von dieser Norm betroffenen Maschinen sind zum Waschen, Spülen und optionalen Trocknen von Geschirr und Küchenutensilien, die in Nahrungsmittel- und Cateringunternehmen, wie zum Beispiel Restaurants, Hotels und so weiter, eingesetzt werden, vorgesehen. Die Europäische Norm ist für Spülmaschinen mit Fördereinrichtungen mit einer linearen Geschwindigkeit des Geschirrs und der Küchenutensilien von = 5 m/min anwendbar. Diese Europäische Norm berücksichtigt alle signifikanten Gefährdungen, Gefahrensituationen und Ereignisse bei Geschirrspülmaschinen mit Fördereinrichtung, die relevant für den bestimmungsgemäßen Gebrauch unter den vom Hersteller vorhersehbaren Bedingungen sind (siehe Abschnitt 4). Diese Europäische Norm behandelt alle Gefährdungen, die beim Bestücken, dem Betrieb, der Wartung und beim Entladen der Maschine existieren. Bei der Erarbeitung dieser Norm wurde Folgendes vorausgesetzt: Nur geschultes erwachsenes Personal bedient diese Maschinen; die Maschinen werden in einem entsprechend beleuchteten Umfeld betrieben. Diese Europäische Norm, die in Bezug auf die elektrische Sicherheit auf die EN 60204-1 verweist und für unterschiedliche Konstruktionen und Varianten gelten kann, ist im Wesentlichen für Maschinen, die in Kleinserien hergestellt werden, vorgesehen. Diese Norm ist nicht anwendbar für: separate mechanische Zu- und Abführbänder; Dosiereinrichtungen für Chemikalien, die nicht in die Maschinen integriert sind; Dampferzeuger; Gasheizungsanlagen. Für diese Maschinen gilt Lärm nicht als signifikante Gefährdung. Das bedeutet aber nicht, dass der Maschinenhersteller davon befreit ist, lärmreduzierende Maßnahmen zu ergreifen und eine Erklärung über die Geräuschemissionen abzugeben. Aus diesem Grund befindet sich in Anhang A ein Geräuschmessverfahren. Dieses Dokument ist nicht anwendbar für Spülmaschinen mit Fördereinrichtung, die vor dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments bei CEN hergestellt wurden. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 153 "Nahrungsmittelmaschinen" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 14957:2006+A1:2010. Gegenüber der DIN EN 14957:2006 sind folgende Änderungen vorgenommen worden: a) Die Norm ist im Hinblick auf die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geändert und angepasst; b) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung werden vom Ausschuss NA 060-18-04 AA "Großküchenmaschinen" im Fachbereich "Nahrungsmittelmaschinen" des Normenausschusses Maschinenbau (NAM) im DIN wahrgenommen. Vertreter interessierter Kreise waren an der Erarbeitung beteiligt.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 14957:2007-05 .
Gegenüber der DIN EN 14957:2007-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Norm ist im Hinblick auf die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG geändert und angepasst; b) Normative Verweisungen aktualisiert; c) in 5.2.1.1, 5.6 und A.7 wurden Korrekturen an der Übersetzung vorgenommen; d) Aufnahme eines informativen Anhangs ZB über den Zusammenhang dieser Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.