Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [AKTUELL]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Der Einsatz von Atemschutz ist erforderlich, sobald durch Schadstoffe ein bestimmter Grenzwert überschritten wird. Der Grenzwert wird als MAK (Maximale Arbeitsplatzkonzentration) bezeichnet. Der Atemschutz mit Atemfiltern wirkt abhängig von der Umgebungsluft, wobei die Einatemluft einen Sauerstoffgehalt von mindestens 17 Volumenprozenten aufweisen muss. Zur Verwendung kommen dabei in erster Linie Voll- oder Halbmasken nach DIN EN 136 beziehungsweise DIN EN 140, die mit Rundgewindeanschluss nach DIN EN 148-1 ausgestattet sind, an den Atemfilter, Partikelfilter, Kombinationsfilter, Mehrbereichsfilter, Gasfilter oder Spezialfilter angeschlossen werden können. Die vorgelegte Norm ist eine Produktnorm und behandelt insbesondere Aspekte des Arbeitsschutzes und der (Produkt-)Sicherheit und wendet sich an Hersteller, Anwender und Prüfinstitute. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 027-02-04 AA "Atemgeräte für Arbeit und Rettung" im DIN-Normenausschuss Feinmechanik und Optik (NAFuO).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 148-1:1999-04 .
Gegenüber DIN EN 148-1:1999-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Verwendung von ISO 17420-3 als Grundlage für die Überarbeitung von EN 148-1; b) Hinzufügen der Beschreibung und zusätzlicher Anforderungen für Gewindeanschlüsse mit Tüllen; c) Anpassung der Dichtfläche und Einfügen einer neuen Zeichnung für Tüllendichtung; d) Verringerung der Zugkraft in 4.4.1 auf 50 N; e) Anhang ZA gelöscht.