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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument ist Bestandteil eines zusammenhängenden Normenprogramms für die Bedienungsausrüstung von Tanks für die Beförderung gefährlicher Güter. Das Dokument behandelt das Notentlastungsventil, das die Entlüftung des Tankabteils im Falle eines Überdrucks ermöglicht, und legt dessen Leistungsanforderungen und entscheidende Maße fest. Es sind außerdem die Prüfungen festgelegt, um die Übereinstimmung der Ausrüstung mit den Anforderungen dieses Dokuments zu bestätigen. Die in diesem Dokument beschriebene Ausrüstung ist zum Umfüllen flüssiger Erdölerzeugnisse und anderer gefährlicher Güter der Klasse 3 des ADR geeignet, deren Dampfdruck bei 50 °C maximal 110 kPa beträgt (einschließlich Ottokraftstoff), und die nicht als giftig oder ätzend eingestuft sind.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 14596:2005-06 und unterscheidet sich von der früheren Norm durch folgende wesentliche Änderungen:
a) Änderung von Einführung und Abschnitt zum Ansprechdruck, um die veränderte ADR-Tankklassifizierung von Niederdrucktanks hin zu Tanks mit Schwerkraftabgabe widerzuspiegeln;
b) eine Anmerkung zum Wetterschutz;
c) eine Prüfung des Dampf-Entlüftungsvermögens wurde hinzugefügt;
d) Angabe zur Aufbewahrungsdauer für Prüfungsergebnisse;
e) Prüfeinrichtung für die Fallprüfung (Anhang A): verbesserte Maße der Sandbehälter;
f) die Tabelle für das Dampf-Entlüftungsvermögen wurde in einen neuen, informativen Anhang (Anhang B) verschoben.
Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 296 "Tanks für die Beförderung gefährlicher Güter" erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR (Frankreich) gehalten wird. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 104-02-07 AA "Ausrüstungen für Transporttanks" im DIN-Normenausschuss Tankanlagen (NATank).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 14596:2005-06 .
Gegenüber DIN EN 14596:2005-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung von Einführung und Abschnitt zum Ansprechdruck, um die veränderte ADR-Tankklassifizierung von Niederdrucktanks hin zu Tanks mit Schwerkraftabgabe widerzuspiegeln; b) eine Anmerkung zum Wetterschutz; c) eine Prüfung des Dampf-Entlüftungsvermögens wurde hinzugefügt; d) Angabe zur Aufbewahrungsdauer für Prüfungsergebnisse; e) Prüfeinrichtung für die Fallprüfung (Anhang A): verbesserte Maße der Sandbehälter; f) die Tabelle für das Dampf-Entlüftungsvermögen wurde in einen neuen, informativen Anhang (Anhang B) verschoben.