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Norm [AKTUELL]
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Die Norm legt Anforderungen an automatische Explosionslöschanlagen für Teilschnittmaschinen in Streckenvortrieben des Steinkohlenbergbaus fest. Explosionslöschanlagen erkennen die vom Schneidkopf einer Teilschnittmaschine gezündeten Grubengasexplosionen bereits in der Entstehungsphase und löschen diese ohne Gefährdung der Vorortbelegschaft. Die automatische Explosionslöschanlage für Teilschnittmaschinen ist ein autonomes Schutzsystem gemäß EG-Richtlinie 94/9/EG. Die Festlegungen dieser Norm ermöglichen die Erfüllung der Anforderungen der EG-Richtlinie 94/9/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 23. März 1994 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen.
Die Europäische Norm wurde von der WG 5 "Geräte und Schutzsysteme für den Bergbau" des CEN/TC 305 "Explosionsfähige Atmosphären - Explosionsschutz" erarbeitet. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss "Explosionsschutz" im FABERG.