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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Diese Europäische Norm legt zusätzliche Sicherheitsanforderungen für die Schnittstelle zwischen der Arbeitsbühne und dem Stapler fest, sofern dieser Stapler für die Beförderung von Personen ausgelegt ist (abgedeckt durch prEN 1459-1, prEN 1459-2 oder EN 1459:1998+A3:2012). Diese Europäische Norm behandelt für die Schnittstelle relevante Gefährdungen und Gefährdungssituationen, sowohl wenn diese zweckgemäß benutzt wird als auch bei unsachgemäßer Anwendung, soweit diese durch den Hersteller des Staplers vorhergesehen werden kann. Durch diese Norm abgedeckte Gefährdungen sind in Anhang A enthalten, mit Ausnahme der im Folgenden aufgeführten. Diese Europäische Norm enthält keine Anforderungen hinsichtlich der Gefährdungen, die entstehen können: - durch Befördern hängender Arbeitsbühnen, die frei pendeln können; - durch Benutzung von nicht integrierten Arbeitsbühnen oder anderen nicht für die Personenbeförderung bestimmten Einrichtungen; - durch Benutzung in explosionsgefährdeten Umgebungen. Diese Europäische Norm enthält keine Bestimmungen bezüglich des mit einer Arbeitsbühne verbundenen Staplers. Diese Norm behandelt keine Gefährdungen für andere Teile des Staplers, außer der Schnittstelle mit der Arbeitsbühne. Der Zweck dieser Europäische Norm ist es, Bestimmungen für die besonderen Anforderungen im Zusammenhang mit dem Anbringen und der Schnittstelle einer Arbeitsbühne für Stapler mit veränderlicher Reichweite, die für die Personenbeförderung entwickelt wurden, zu benennen. Diese Europäische Norm enthält keine Bestimmungen bezüglich des mit einer Arbeitsbühne verbundenen Staplers. Stapler die mit Arbeitsbühnen als austauschbare Ausstattung ausgerüstet sind, werden als fahrbare Hubarbeitsbühnen (FHABs) (en.: Mobile Elevating Work Platforms (MEWPs)) bezeichnet, wie in EN 280:2013, 3.1, festgelegt, und sind in der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang IV, Punkt 17, aufgeführt. Diese Norm beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 150 "Flurförderzeuge - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 1459-3:2015.