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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die Europäische Norm wurde in der CEN/TC 332/WG 2 "Einrichtungen" (Sekretariat: DIN) erarbeitet. Das deutsche Spiegelgremium liegt beim FNLa. Die Überführung von DIN 12925-2 über "Sicherheitsschränke für Gasflaschen" in eine Europäische Norm ist in den gleichen Gremien in Bearbeitung.
In der Norm sind die Anforderungen an Sicherheitsschränke zur Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in Laboratorien und anderen Arbeitsräumen beschrieben. Des Weiteren werden die Prüfung der Feuerwiderstandsfähigkeit, die Kennzeichnung und die Anforderungen an die Benutzerinformation der Sicherheitsschränke festgelegt. Die Norm gilt für Schränke bis zu einem Kubikmeter Rauminhalt.
Basierend auf den Ergebnissen der im Detail beschriebenen Brandprüfung erfolgt eine Klasseneinteilung der Sicherheitsschränke mit einer Feuerwiderstandsfähigkeit von 15 min, 30 min, 60 min und 90 min.
Die Europäische Norm ersetzt die bisher geltende Norm DIN 12925-1 in ihrer aktuellen Fassung von 1998-04. DIN 12925-1 diente auch als Vorlage und Diskussionsgrundlage für die neue Europäische Norm. Insofern ergeben sich für deutsche Hersteller und Anwender von Sicherheitsschränken für brennbare Flüssigkeiten keine gravierenden Änderungen.
Die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten in Arbeitsräumen wird in Deutschland durch die Gefahrstoffverordnung, Anhang V, Abschnitt 8.4.5, und die TRbF 20, Anhang L festgelegt. In der Letzteren wird die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten von 20 min bzw. 90 min gefordert.
Insofern werden Lagerschränke der Klasse 15 (Feuerwiderstandsfähigkeit mindestens 15 min) für den deutschen Markt keine Bedeutung haben.
Dieses Dokument ersetzt DIN 12925-1:1998-04 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 14470-1:2023-09 .
Gegenüber DIN 12925-1:1998-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) vier Bauarten unterschiedlicher Feuerwiderstandsfähigkeit eingeführt; b) Anforderungen an die Benutzerinformation erweitert; c) Kennzeichnung geändert; d) Prüfung der Feuerwiderstandsfähigkeit in einigen Details geändert; e) Festlegungen zur Zulassung von Sicherheitsschränken nach baulichen Veränderungen getroffen.