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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm legt die Mindestanforderungen für Visiere, die speziell nur zur Verwendung mit Schutzhelmen ausgelegt sind, zum Beispiel Feuerwehrhelme, die mit EN 443, EN 16471 und EN 16473, und Hochleistungs-Industrieschutzhelme, die mit EN 14052 übereinstimmen, fest. Diese Visiere können permanent montiert oder vom Helm entfernbar sein. In diesem Dokument werden drei Typen von Visieren in zwei verschiedenen Formen beschrieben. Die zwei Formen sind: - Gesichtsschützer, die sowohl die Augen als auch das Gesicht schützen und - Augenschützer, die kürzer sind und nur wirksam die Augen schützen. Die drei Typen sind: - Visiere zur allgemeinen Verwendung: Augen und Gesichtsschützer, die als Abwehr und/oder Schutz gegenüber mechanischen, flüssig chemischen und einfachen physikalischen Gefährdungen dienen. - Visiere mit erhöhter thermischer Leistungsfähigkeit: Gesichtsschützer, die zusätzlich als Abwehr und/oder Schutz gegen höhere Wärme und Flammeneinwirkungen als die Basisanforderungen dienen. - Visiere aus Draht oder Kunststoffgewebe: Augen und Gesichtsschützer, die Gewebe-Sichtscheiben mit definierten Leistungsniveaus nach EN 1731 und anderen zusätzlichen mechanischen Anforderungen, die in dieser Europäischen Norm beschrieben sind, beinhalten. Diese Visiere sind nicht zum Schutz gegen Rauch und Gas/Dampf-Gefährdungen ausgelegt. Visiere für den sportlichen Einsatz, Visiere mit Korrektionswirkung und Korbbrillen, die zusammen mit Schutzhelmen eingesetzt werden, werden von dieser Europäischen Norm nicht abgedeckt. Für die Erarbeitung dieser Norm ist der DIN-Normenausschuss Feinmechanik und Optik (NAFuO), Arbeitsausschuss NA 027-01-01 AA "Augenschutz", zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 14458:2004-11 .
Gegenüber DIN EN 14458:2004-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Titeländerung; b) Berichtigung von Inkonsistenzen zwischen dieser Europäischen Norm und den vorgesehenen Helm-Normen, z. B. EN 443, EN 14052; EN 16473; c) Änderungen bei den Begriffen; d) Verdeutlichung und Erweiterung des Anwendungsbereichs; Verwendung auch außerhalb von Feuerwehrhelmen; e) Verdeutlichung bei den drei Visiertypen, welche durch die Norm abgedeckt werden, und den entsprechenden Anforderungen und Prüfungen; f) Verdeutlichung bzgl. der zwei Visierformen, welche in dieser Norm betrachtet werden, z. B. nur Gesichtsschützer mit erhöhter thermischer Leistungsfähigkeit; g) Einführung von zwei Strahlungswärme-Schutzstufen und entsprechenden Prüfungen für Visiere mit erhöhter thermischer Leistungsfähigkeit; h) Überarbeitung und Erweiterung der praktischen Leistungsprüfung; i) neuer normativer Anhang A, welcher die Konditionierung, die Anzahl der Prüflinge und den Prüfablauf zusammenfasst.