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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument (EN 14432:2023) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 296 „Tanks für die Beförderung gefährlicher Güter“ erarbeitet, dessen Sekretariat von AFNOR (Frankreich) gehalten wird. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 104-03-23 AA „Tanks für die Beförderung gefährlicher Güter - Auslegung und Bau von Tanks“ im DIN-Normenausschuss Tankanlagen (NATank). Dieses Dokument legt die Anforderungen an Ventile für die Verwendung an Tanks mit einem Mindest-Betriebsdruck von mehr als 50 kPa für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und auf der Schiene für die folgenden Funktionen fest: Tanks für die Beförderung von flüssigen Produkten: - sekundärer Verschluss der unteren Ablassleitungen; - primärer Verschluss am Scheitel des Tanks (Flüssigkeit, Luft, sonstige Anschlüsse); - Belüftungsventil am Scheitel des Tanks; - und andere dem Anwendungsbereich dieses Dokuments entsprechende Ventile, wie in EN 14564:2019, Anhang F, festgelegt. Tanks für Gase: - sekundärer Verschluss der unteren Ablassleitungen; - sekundärer Verschluss am Scheitel des Tanks für giftige Gase: Flüssigphase und Gasphase; - und andere Ventile, wie in EN 14564:2019, Anhang F, festgelegt. Dazu gehören die folgenden Arten von Verschlüssen: - Ventile (zum Beispiel spindelgesteuerte Ventile, Absperrhähne, Klappen und Schieber); - Trockenkupplungen. Primäre Verschlüsse der Gasphase am Boden eines Flüssiggastanks werden von den Anforderungen an Bodenventile nach EN 14433 erfasst. Die Norm gilt ebenfalls für verflüssigte Gase, einschließlich Flüssiggas (LPG); für eine einschlägige Flüssiggasnorm, siehe EN 13175 [3].
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 14432:2014-12 .
Gegenüber DIN EN 14432:2014-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich wurde überarbeitet; b) die normativen Verweisungen wurden aktualisiert; c) die Definition und Quelle von 3.4 wurden geändert; d) der frühere Abschnitt 4 „Funktionen“ wurde gestrichen; e) Abschnitt 4 „Auslegung und Werkstoffe“ wurde überarbeitet; f) ein neuer Abschnitt 5 „Schweißen“ wurde hinzugefügt; g) ein neuer Anhang B „Trockenkupplungen“ wurde hinzugefügt.