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Dieses Dokument legt die Anforderungen an die individuelle Kombination (Typ 2) von Kniepolstern mit Kleidungsstücken und die Leistungsstufen für den Einsatz bei Arbeiten in kniender Haltung fest, um Knieverletzungen zu verringern, die durch ständigen Druck und Durchstich verursacht werden. Es werden Anforderungen an die Kennzeichnung von Kniepolstern und Kleidungsstücken sowie die Herstellerinformationen gestellt. Wird der Schutz gegen zusätzliche Gefährdungen ausgewiesen, sind die Leistungsanforderungen anderer Normen anwendbar. Dieses Dokument ist nicht anwendbar für Knieschützer, die ein Medizinprodukt sind oder für Sport und Motorräder vorgesehen sind. In diesem Dokument werden Anforderungen für eine spezifische Kombination eines individuellen Polsters und einem entsprechend ausgelegten Kleidungsstück angegeben. Diese Formen des Knieschutzes unterliegen somit einer gemeinsamen Untersuchung. Eine Kombination von einem Kleidungsstück mit einer Kniepolstertasche mit einer festen Größe und einem Kniepolster mit einer festen Größe (interoperables Polster) ist in EN 14404-4 beschrieben und in diesem Teil ausgeschlossen. Die Position von Kniepolstern des Typs 2 in oder an der Hose kann fest oder justierbar sein. Die Polster bestehen aus Schaumstoff oder anderen Materialien, die in Knietaschen der Kleidungsstücke angeordnet oder dauerhaft in oder an den Kleidungsstücken befestigt sind. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitskreis NA 075-05-05-01 AK "Knieschutz" im DIN-Normenausschuss Persönliche Schutzausrüstung (NPS).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 14404:2010-05 .
Gegenüber DIN EN 14404:2010-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Überführung der Norm in eine Normenreihe, bei der Teil 3 die Anforderungen an die individuelle Kombination von Kniepolstern und Kleidungsstücken (Typ 2) festlegt; b) Aufnahme einer neuen Kennzeichnung zur Ausrichtung des Knieschützers; c) Aufteilung der Leistungsstufe 1 in die Varianten "1" und "1U", für unterschiedliche Bodenbeschaffenheiten; d) Festlegungen von festen Mindestmaßen der Schutzzone, anstelle der Berechnung aus dem Taillenumfang des größten vorgesehenen Benutzers; e) Aufnahme einer Kennzeichnung, mit der Warnung, dass Kleidungsstücke und Kniepolster in Kombination verwendet werden müssen; f) Anpassung des Anhangs ZA an die PSA-Verordnung.
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