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Die Novellierung der EG-Bauprodukte-Richtlinie (89/106/EWG) in die EU-Bauprodukteverordnung (305/2011/EU) bedingt bestimmte formale Änderungen, die in den harmonisierten Produktspezifikationen zu berücksichtigen sind. Daraus ergeben sich Handlungskonsequenzen für die Hersteller von Reihenwaschanlagen. Reihenwaschanlagen sind Sanitärausstattungsgegenstände, die insbesondere in Fabriken und Kasernen, aber auch in Kinder- und Jugendeinrichtungen (unter anderen Heimen, Schulen, Herbergen) angetroffen werden. In der Regel handelt es sich hier um eine Aneinanderreihung von Einzelbecken, mit Waschrinnen oder Waschreihen sowie als Waschbrunnen ausgeführt. Sie fassen mehrere Waschstellen zusammen und haben für diese einen gemeinsamen Ablauf. Dem CEN/TC 163 "Sanitärausstattungsgegenstände" ist bewusst, dass aufgrund der sich aus der Verordnung 305/2011/EU ergebenden neuen Anforderungen an die Hersteller von Sanitärausstattungsgegenständen und der bislang nicht entsprechenden Vorgaben der einschlägigen harmonisierten Europäischen Normen eine deutliche Unruhe und Verunsicherung unter den Akteuren am Markt entstanden war. Auf Initiative der Deutschen Delegation im CEN/TC 163 hin wurde die kurzfristige Änderung beziehungsweise Überarbeitung sämtlicher dieser Normen, so auch der EN 14296, eingeleitet. Für die nationale Spiegelung dieser Arbeiten ist der NA 119-05-18-01 UA "Waschtische, Sitzwaschbecken, Klosetts, Urinale" zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 14296:2005-08 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 14296:2018-12 .
Gegenüber DIN EN 14296:2005-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Einführung des Begriffs "Produkttyp"; b) Einführung des Abschnitts "Gefährliche Stoffe"; c) Modifizierung der Kennzeichnung von Produkten; d) Ersatz des Abschnitts "Konformitätsbewertung" durch den Abschnitt "Bewertung und Überprüfung der Leistungsbeständigkeit - AVCP"; e) Ersatz des Anhangs ZA durch den neuen Anhang ZA in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Verordnung 305/2011/EU.