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Norm [AKTUELL]
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Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an sechs verschiedene Sonderzementprodukte mit sehr niedriger Hydratationswärme und ihre Bestandteile sowie die entsprechenden Definitionen fest. Die Definition jedes Zements beinhaltet die Anteile der Bestandteile, die erforderlich sind, um jedes dieser Produkte für eine einzelne Festigkeitsklasse mit einem Grenzwert für die Hydratationswärme herzustellen. Sie beinhaltet ferner die Anforderungen an die Bestandteile und an die mechanischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften sowie die Anforderungen an die Hydratationswärme für diese Produkte. Darüber hinaus werden in dieser Europäischen Norm die Konformitätskriterien und die entsprechenden Regeln festgelegt. Die notwendigen Anforderungen an die Dauerhaftigkeit sind auch angegeben.
Neben den festgelegten Anforderungen kann ein Austausch von zusätzlichen Informationen zwischen Zementhersteller und -anwender hilfreich sein. Die Vorgehensweisen für einen solchen Informationsaustausch sind nicht Gegenstand dieser Europäischen Norm. Sie sollten in Übereinstimmung mit nationalen Normen oder Vorschriften festgelegt werden oder können zwischen den Beteiligten vereinbart werden.
Gegenüber DIN EN 14216:2004-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
a) Verwendung der Terminologie aus der Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011); b) Aufnahme eines Abschnitts "Gefährliche Stoffe"; c) der bisherige Anhang A (informativ) "Gehalt an wasserlöslichem Chrom (VI)" wurde gestrichen; d) der Anhang ZA wurde an die Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) angepasst.
Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 005-07-13 AA "Zement, SpA zu Teilbereichen von CEN/TC 51 und ISO/TC 74" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 14216:2004-08 .
Gegenüber DIN EN 14216:2004-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Verwendung der Terminologie aus der Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011); b) Aufnahme eines Abschnitts "Gefährliche Stoffe"; c) der bisherige Anhang A (informativ) "Gehalt an wasserlöslichem Chrom (VI)" wurde gestrichen; d) der Anhang ZA wurde an die Bauproduktenverordnung (Verordnung (EU) Nr. 305/2011) angepasst.