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Norm [AKTUELL]
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Die Norm gilt für - Abzüge für hohe thermische Lasten, - Perchlorsäureabzüge, - Flusssäureabzüge - und für Abzüge für hohe thermische Lasten in Verbindung mit Säureaufschlüssen. Sie legt zusätzliche Anforderungen und Prüfungen zu diesen Sonderabzügen fest, die sich auf Begriffe, Sicherheits- und Leistungsanforderungen, Baumuster- und Vor-Ort-Prüfverfahren und die Kennzeichnung beziehen. Die Verwendung dieser Sonderabzüge anstatt Allgebrauchsabzügen ist üblicherweise das Ergebnis einer Gefährdungsbeurteilung. Die Europäische Norm wurde vom Arbeitsausschuss WG 4 "Abzüge" im CEN/TC 332 "Laborausrüstungen" ausgearbeitet. Das zuständige deutsche Spiegelgremium ist der Arbeitskreis "Laborabzüge und Laborlufttechnik" im Normenausschuss "Laborgeräte und Laboreinrichtungen". Er war federführend an der Erarbeitung der Europäischen Norm beteiligt. Hierbei diente die Vorgängernorm DIN 12924-2 als Vorlage. Die Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen im Sinne des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) und die in der Norm beschriebenen Prüfungen sind für qualifiziertes Personal gedacht. Gegenüber DIN 12924-2:2007-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anforderungen und Prüfungen für die 4 Abzugsarten durchgehend getrennt gegliedert und formuliert; b) Maßanforderungen aus der Norm gestrichen; c) für den Frontschieber zulässige Werkstoffe eingeschränkt; d) Kennzeichnung für die Konformität mit der Norm geändert; e) grundlegende Anforderungen an die Konformitätserklärung von Anbietern festgelegt.
Dieses Dokument ersetzt DIN 12924-2:2007-04 .
Gegenüber DIN 12924-2:2007-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anforderungen und Prüfungen für die 4 Abzugsarten durchgehend getrennt gegliedert und formuliert; b) bei Perchlorsäureabzügen und Flusssäureabzügen Baumusterprüfung ohne zusätzliche thermische Last zugelassen; c) Maßanforderungen aus der Norm gestrichen; d) für den Frontschieber zulässige Werkstoffe eingeschränkt; e) Kennzeichnung der Abzüge geändert; f) grundlegende Anforderungen an die Konformitätserklärung von Anbietern festgelegt.