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Norm [AKTUELL]
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Mykotoxine sind stark gesundheitsschädliche sekundäre Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen. Lebensmittel, die unter feuchten Bedingungen angebaut, geerntet oder gelagert werden, können von Schimmelpilzen befallen werden, deren Stoffwechselprodukte dann in das Lebensmittel gelangen. Die Toxizität einiger Mykotoxine ist für den Menschen erheblich; deshalb ist ein sicherer Nachweis von besonderer Bedeutung für den gesundheitlichen Verbraucherschutz.
In Deutschland gilt zur Verringerung der Mykotoxinbelastung die Mykotoxinhöchstmengenverordnung. Sie enthält seit 2004 nicht nur Regelungen für Aflatoxine, sondern auch für Ochratoxin A, Fumonisine, Deoxynivalenol und Zearalenon.
Seit 2001 werden die nationalen Bestimmungen durch die europäische Verordnung (EG) Nr. 466/2001 zur Festlegung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln ergänzt. Höchstgehalte an Mykotoxinen in bestimmten Lebensmitteln werden außerdem noch durch verschiedene andere Verordnungen geregelt.
Dieser europäische Norm-Entwurf legt ein hochleistungs-flüssigchromatographisches Verfahren (HPLC) mit Reinigung an einer Immunoaffinitätssäule (IAS) zur Bestimmung von Ochratoxin A in Wein und Bier fest. Wein- und Bierproben werden mit Polyethylenglycol (PEG)/Natriumcarbonatlösung verdünnt, filtriert und auf einer Immunoaffinitätssäule gereinigt. Ochratoxin A (OTA) wird mit Methanol eluiert und mit Hochleistungsflüssigchromatographie (HPLC) an einer Umkehrphasen-Säule und Fluoreszenzdetektion bestimmt.
Dieses Verfahren wurde in einem Ringversuch nach den AOAC "Guidelines for collaborative study procedures to validate characteristics of a method of analysis" mit natürlich kontaminierten und aufgestockten Bier- und Weinproben mit Ochratoxin A-Gehalten von 0,1 ng/ml bis 3 ng/ml validiert.
Das zuständige europäische Arbeitsgremium ist die Arbeitsgruppe 5 "Biotoxine" des CEN/TC 275 "Lebensmittelanalytik - Horizontale Verfahren" (Sekretariat: DIN). Auf nationaler Ebene ist der Arbeitsausschuss NA 057-01-03 AA "Biotoxine" des NAL zuständig.
Carola Seiler
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 14133 Berichtigung 1:2007-03 , DIN EN 14133:2003-10 .
Gegenüber DIN EN 14133:2003-10 und DIN EN 14133 Berichtigung 1:2007-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die Gleichung (1) und die Legende in Unterabschnitt 4.14 "Ochratoxin-A-Stammlösung" wurden korrigiert, d. h., DIN EN 14133 Berichtigung 1:2007-03 wurde eingearbeitet; b) einige Literaturhinweise wurden genauer gesetzt.