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Es gibt grundsätzlich zwei Methoden für die Festigkeitssortierung: die visuelle Sortierung und die maschinelle Sortierung. Die maschinelle Sortierung ist in einer Vielzahl von Ländern allgemein üblich. Es werden zwei Grundsysteme angewandt, die als "ausgabekontrolliert" und "maschinenkontrolliert" bezeichnet werden. Beide Systeme erfordern eine Kontrolle der maßgebenden visuellen Eigenschaften des Holzes, um festigkeitsverringernde Eigenschaften, die nicht automatisch von der Sortiermaschine erfasst werden, zu berücksichtigen. Das ausgabekontrollierte System ist für Sortiermaschinen in Sägewerken geeignet, mit denen eine begrenzte Anzahl an Größen, Holzarten und Sortierklassen in sich wiederholenden Produktionsabläufen einer oder mehrerer Arbeitsschichten sortiert werden. Dadurch wird eine Kontrolle des Systems mittels Prüfung von Holzprobekörpern aus der Tagesproduktion ermöglicht. Diese Prüfungen werden gemeinsam mit statistischen Verfahren zum Überwachen und Anpassen der Maschineneinstellungen verwendet, um die vorgeschriebenen Festigkeitseigenschaften für jede Festigkeitsklasse aufrechtzuerhalten. Mit diesem System sind weniger strenge Anforderungen an die Maschinenzulassung erlaubt und Maschinen derselben Bauart dürfen nichtidentische Leistungsmerkmale aufweisen. Das maschinenkontrollierte System wurde in Europa entwickelt. Auf Grund der großen Anzahl der verwendeten Maße, Holzarten und Sortierklassen waren Qualitätsprüfungen an Holzprobekörpern, die der Produktion entnommen wurden, nicht möglich. Für das System ist daher eine strenge Beurteilung und Kontrolle der Maschinen unerlässlich. Ferner ist ein beträchtlicher Aufwand erforderlich, um Maschineneinstellungen abzuleiten, die für Maschinen der gleichen Bauart konstant bleiben. Für die Holzverwendung in Europa gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Regeln zur visuellen Festigkeitssortierung. Diese wurden aufgestellt, um unterschiedliche Holzarten oder Gruppen von Holzarten, geografische Herkunft, unterschiedliche Maßanforderungen, unterschiedliche Anforderungen entsprechend unterschiedlichen Verwendungszwecken, die Güte des verfügbaren Materials, historische Einflüsse oder Traditionen zu berücksichtigen. Infolge der Unterschiede zwischen den bestehenden visuellen Sortierregeln der einzelnen Länder ist es gegenwärtig nicht möglich, ein einziges annehmbares Regelwerk für alle Mitgliedsländer festzulegen. Für die in dieser Europäischen Norm angegebenen Anforderungen an die Regeln zur visuellen Festigkeitssortierung werden deshalb Grundsätze festgelegt, die bei der Aufstellung von Anforderungen an die Grenzwerte für bestimmte Eigenschaften berücksichtigt werden sollten. Diese Europäische Norm legt Anforderungen an visuell und maschinell sortiertes Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt fest, welches durch Sägen, Hobeln oder andere Produktionsverfahren hergestellt wurde und die zulässigen Maßabweichungen nach EN 336 einhält. Diese Europäische Norm gilt für Bauholz für tragende Zwecke mit rechteckigem Querschnitt, das entweder unbehandelt oder gegen biologischen Befall behandelt wurde. Bauholz, das mit Feuerschutzmitteln behandelt wurde, ist nicht Gegenstand dieser Europäischen Norm. Diese Europäische Norm legt diejenigen Merkmale, für die Grenzwerte in den visuellen Sortierregeln anzugeben sind, fest. Keilgezinktes Bauholz ist nicht Gegenstand dieser Europäischen Norm. Die Europäsiche Norm EN 14081-1:2005-11 wurde mit der Änderung A1 von Februar 2011 konsolidiert und enthält folgende Änderungen: a) normative Verweise aktualisiert; b) im Abschnitt 3 den Begriff "Verpackungseinheit" aufgenommen; c) im Abschnitt 7 die Unterabschnitte 7.1, 7.2 und 7.3 überarbeitet; d) im Anhang ZA den Abschnitt ZA.3 überarbeitet und aktualisierte Beispiele für die CE-Kennzeichnung aufgenommen. Die Europäische Norm (EN 14081-1:2005+A1:2011) wurde im Europäischen Komitee für Normung (CEN) vom Technischen Komitee CEN/TC 124 "Holzbauwerke", dessen Sekretariat von AFNOR (Frankreich)gehalten wird, unter Mitwirkung deutscher Experten erarbeitet. Der zuständige Arbeitsausschuss ist der NABau-Spiegelausschuss NA 005-04-01 AA "Holzbau (SpA CEN/TC 124, CEN/TC 250/SC 5)".
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 14081-1:2006-03 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 14081-1:2016-06 .
Gegenüber DIN EN 14081-1:2006-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) normative Verweisungen aktualisiert; b) im Abschnitt 3 den Begriff "Verpackungseinheit" aufgenommen; c) im Abschnitt 7 die Unterabschnitte 7.1, 7.2 und 7.3 überarbeitet; d) im Anhang ZA den Abschnitt ZA.3 überarbeitet und aktualisierte Beispiele für die CE-Kennzeichnung aufgenommen.