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Norm [AKTUELL]
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Diese Europäische Norm beschreibt und legt die Anforderungen an natürlich vorkommende und aus industriellen Prozessen stammende Produkte der Standardqualität und der feinen Qualität fest, die in der Landwirtschaft als Kalkdünger zur Erhöhung des pH-Wertes von Boden (und Wasser) anzuwenden sind. Die in Europa eingesetzten Kalkdünger zeigen aufgrund von Faktoren wie Klima und Art der Kulturpflanzen, Produktion, Transport, Lagerung und Ausbringen von Kalk, die an regionale Gegebenheiten angepasst sind, eine große Vielfalt. Diese unterschiedlichen Kalkdünger werden von der Standardqualität abgedeckt, während schnell auflösende Kalkdünger, die für bestimmte spezialisierte landwirtschaftliche Anwendungen benötigt werden, von der feinen Qualität (auch Premiumqualität) abgedeckt werden. Im Rahmen der ersten Überarbeitung der EN 14069:2004 wurden die in der Verordnung (EG) Nr. 463/2013 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 festgelegten Mindestanforderungen in Bezug auf Kalkdünger berücksichtigt. In der Norm sind die Produktbezeichnungen, die entsprechenden Spezifikationen und die zu deklarierenden Elemente festgelegt. Ebenso wird auf die entsprechenden Europäischen Normen mit den anzuwendenden Analysenverfahren zur Bestimmung der Eigenschaften (zum Beispiel Reaktivität) normativ verwiesen. Das Dokument wurde im CEN/TC 260 "Düngemittel und Kalkdünger" (Sekretariat: DIN, Deutschland) erarbeitet. Die nationale Spiegelung erfolgt im Arbeitsausschuss NA 057-03-02 AA "Düngemittel" im DIN-Normenausschuss Lebensmittel und landwirtschaftliche Produkte (NAL).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 14069:2004-01 .
Gegenüber DIN EN 14069:2004-01 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) es wurden die in der Verordnung (EG) Nr. 463/2013 [2] zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 [1] festgelegten Mindestanforderungen in Bezug auf Kalkdünger berücksichtigt; b) Verweisungen auf Analysenverfahren erweitert; c) Anforderungen an Produkte der Standardqualität und der feinen Qualität festgelegt (siehe Tabelle 1 bis Tabelle 6); d) Anforderungen an Calciumoxide und Calciumhydroxide natürlichen Ursprungs hinzugefügt (siehe Tabelle 2); e) Anforderungen an silikatische Kalke hinzugefügt (siehe Tabelle 4); f) Anforderungen an Mischkalke hinzugefügt (siehe Tabelle 5); g) Anforderungen an Mischungen aus Kalkdüngern und anderen EG-Düngemittelarten hinzugefügt (siehe Tabelle 6); h) Anforderungen an die Deklaration und Kennzeichnung entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 463/2013 [2] erweitert; i) redaktionelle Überarbeitung.