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Norm [AKTUELL]
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Dieses Dokument (EN 14038-2:2020) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 219 „Kathodischer Korrosionsschutz“ erarbeitet, dessen Sekretariat von BSI (Vereinigtes Königreich) gehalten wird. Das zuständige nationale Normungsgremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-01-78 AA „Kathodischer Korrosionsschutz“ im DIN-Normenausschuss Materialprüfung (NMP). Dieses Dokument legt ein Verfahren zur elektrochemischen Chloridextraktion aus chloridhaltigem Beton in bestehenden Bauwerken mittels Fremdstrom fest. Es ist anzuwenden an atmosphärisch exponierten Bauteilen von Bauwerken, welche schlaff bewehrt und/oder als Spannbeton mit nachträglichem Verbund ausgeführt sind. Im letztgenannten Fall muss überprüft werden, dass keine Gefahr von Wasserstoffversprödung besteht; falls notwendig kann dies durch die Durchführung von Probeanwendungen und die Installation von Überwachungsgeräten während der Behandlung erreicht werden. Dieses Dokument ist nicht anwendbar auf Spannbeton mit sofortigem Verbund, der während der Chloridextraktion der Wasserstoffversprödung unterliegen kann, oder auf Beton mit galvanisch oder anderweitig beschichteter Bewehrung. Im Fall von Spannbeton mit nachträglichem Verbund können gefährdete Spannglieder durch deren Lage im Hüllrohr vor unerwünschter und/oder zu starker kathodischer Polarisation und entsprechender Wasserreduktion geschützt sein.
Gegenüber DIN CEN/TS 14038-2 (DIN SPEC 91162):2011-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 2 „Normative Verweisungen“ wurde überarbeitet; b) Abschnitt 4 „Kurzbeschreibung“ und Abschnitt 6 „Zustandsuntersuchung und Instandsetzung des Bauwerks“ wurden überarbeitet; c) 7.2.2 „Anode“ wurde ergänzt durch Anforderungen an die verwendeten Anoden; d) Anforderungen an Anodenzonen wurden in 7.2.3 „Anodenzone“ ergänzt; e) in 7.4 „Spannungsversorgung“ wurde eine Anmerkung ergänzt; f) Abschnitt 8 „Ablauf der Installation“ wurde überarbeitet; g) Abschnitt 9 „Inbetriebnahme, Betrieb und Ende der Behandlung“ wurde überarbeitet, insbesondere 9.6 „Ende der Behandlung“; h) Abschnitt 10 „Abschlussbericht“ und Abschnitt 11 „Beschichtung und Überwachung nach der Behandlung“ wurden überarbeitet; i) die Literaturhinweise wurden durch mehrere Veröffentlichungen ergänzt; j) das Dokument wurde redaktionell überarbeitet.