Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
Bitte beachten Sie, dass neue Registrierungen und manuell zu bearbeitende Anliegen erst ab diesem Zeitpunkt bearbeitet werden.
Bestellungen und Downloads können Sie selbstverständlich jederzeit online durchführen, und unsere FAQ bieten Ihnen viele hilfreiche Informationen.
Wir wünschen Ihnen schöne Feiertage, eine besinnliche Zeit und ein gesundes Neues Jahr!
Ihre DIN Media GmbH
Montag bis Freitag von 08:00 bis 15:00 Uhr
Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
Produktinformationen auf dieser Seite:
Schnelle Zustellung per Download oder Versand
Jederzeit verschlüsselte Datenübertragung
Die vorgenannten Normen enthalten Anforderungen an die Konstruktion, Funktion, Ursprungsverpackung und Beschriftung sowie an die entsprechenden Prüfverfahren für den jeweils beschriebenen Feuerwerkskörper.
DIN EN 14035-21:
Die Norm gilt für Feuerwerkskörper, die als Sprungräder in die Kategorie 2 der Norm DIN EN 14035-2 eingruppiert sind, nicht aber für Sprungräder, die eine Knall-Ladung enthalten.
DIN EN 14035-25:
Die Norm gilt für Feuerwerkskörper, die als Party-Knaller in die Kategorie 1 nach DIN EN 14035-2 eingruppiert sind und sich in einer Ursprungsverpackung befinden. Sie ist auf Party-Knaller anwendbar, die bis zu 10 mg pyrotechnischen Satz enthalten, basierend auf Kaliumchlorat und roten Phosphor.
DIN EN 14035-31:
Die Norm gilt für Feuerwerkskörper, die als Feuerwerksbomben in Mörsern in die Kategorie 3 nach DIN EN 14035-2 eingruppiert sind.
DIN EN 14035-33:
Die Norm gilt für Feuerwerkskörper, die als Wirbel, steigend, in die Kategorien 1 und 2 von DIN EN 14035-2 eingruppiert sind und die sich in einer Ursprungsverpackung befinden. Sie gilt nicht für Wirbel, steigend, die eine Knall-Ladung enthalten.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 15947-3:2010-12 , DIN EN 15947-4:2010-12 , DIN EN 15947-5:2010-12 .