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Norm [ZURÜCKGEZOGEN]
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Die vorgenannten Normen enthalten Anforderungen an die Konstruktion, Funktion, Ursprungsverpackung und Beschriftung sowie an die entsprechenden Prüfverfahren für den jeweils beschriebenen Feuerwerkskörper.
DIN EN 14035-21:
Die Norm gilt für Feuerwerkskörper, die als Sprungräder in die Kategorie 2 der Norm DIN EN 14035-2 eingruppiert sind, nicht aber für Sprungräder, die eine Knall-Ladung enthalten.
DIN EN 14035-25:
Die Norm gilt für Feuerwerkskörper, die als Party-Knaller in die Kategorie 1 nach DIN EN 14035-2 eingruppiert sind und sich in einer Ursprungsverpackung befinden. Sie ist auf Party-Knaller anwendbar, die bis zu 10 mg pyrotechnischen Satz enthalten, basierend auf Kaliumchlorat und roten Phosphor.
DIN EN 14035-31:
Die Norm gilt für Feuerwerkskörper, die als Feuerwerksbomben in Mörsern in die Kategorie 3 nach DIN EN 14035-2 eingruppiert sind.
DIN EN 14035-33:
Die Norm gilt für Feuerwerkskörper, die als Wirbel, steigend, in die Kategorien 1 und 2 von DIN EN 14035-2 eingruppiert sind und die sich in einer Ursprungsverpackung befinden. Sie gilt nicht für Wirbel, steigend, die eine Knall-Ladung enthalten.
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 15947-3:2010-12 , DIN EN 15947-4:2010-12 , DIN EN 15947-5:2010-12 .