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Dieses Dokument wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 239 "Rettungssysteme" erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN (Deutschland) gehalten wird. Die Erarbeitung erfolgte innerhalb der CEN/TC 239/Working Group 4 "Transport von Inkubatoren". Das zuständige deutsche Gremium ist NA 053-01-02 AA "Krankenkraftwagen und deren medizinische und technische Ausstattung" im Normenausschuss Rettungsdienst und Krankenhaus (NARK). Diese Europäische Norm legt die Anforderungen an die Schnittstellen zwischen dem Rettungsdienstfahrzeug und dem Inkubator sowie der dazugehörigen Ausrüstung fest, die bei Notfall oder geplanten Transporten für die Pflege und Behandlung von Säuglingen erforderlich ist, um die Austauschbarkeit und Interfunktionsfähigkeit sicherzustellen und die ununterbrochene Pflege der Patienten zu ermöglichen. In dieser Europäischen Norm sind keine Anforderungen an die Fahrzeuge, Luftfahrzeuge, Geräte oder Inkubatoren selbst festgelegt, diese Anforderungen finden sich in anderen Normen. Transportinkubatoren sind jedoch üblicherweise mit anderen Geräten verbunden und bilden ein "Inkubatortransportsystem".
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13976-1:2004-03 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13976-1:2018-09 .
Gegenüber DIN EN 13976-1:2004-03 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Überarbeitung der Normativen Verweisungen; b) 4.1.1 (Fahrzeuge) wurde gestrichen; c) 4.1.2 (Beladung), 4.1.3 (Räumliche Anordnung) wurden gestrichen und in DIN EN 13976-2 erläutert; d) 4.2.4 (Allgemeine Anforderungen - Gase (Transport) wurde gestrichen und deren normative Verweisungen unter 4.1.3 (Versorgung mit Gasen) aufgenommen; e) Aufnahme des informativen Anhangs A, Erklärung zu Betrachtung der Stromversorgung; f) Aktualisierung des informativen Anhangs ZA über den Zusammenhang zwischen der Europäischen Norm und den grundlegenden Anforderungen der EG-Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte auf der Basis der EG-Richtlinie 2007/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Änderung der EG-Richtlinie 90/385/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften über aktive implantierbare medizinische Geräte und EG-Richtlinie 93/42/EWG des Rates über Medizinprodukte sowie der Richtlinie über das Inverkehrbringen von Biozid-Produkten; g) Norm redaktionell überarbeitet.