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Norm [AKTUELL]
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Diese Norm enthält sicherheitstechnische Festlegungen. Dieses Dokument beinhaltet die Deutsche Fassung der vom Technischen Komitee CEN/TC 147 "Krane - Sicherheit" im Europäischen Komitee für Normung (CEN) ausgearbeiteten EN 13852-3:2021. Diese Norm konkretisiert einschlägige Anforderungen von Anhang I der EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an erstmals im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in Verkehr gebrachte Maschinen, um den Nachweis der Übereinstimmung mit diesen Anforderungen zu erleichtern. Ab dem Zeitpunkt ihrer Bezeichnung als Harmonisierte Norm im Amtsblatt der Europäischen Union kann der Hersteller bei ihrer Anwendung davon ausgehen, dass er die von der Norm behandelten Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten hat (so genannte Vermutungswirkung). Dieses Dokument gilt für Offshore-Krane mit kleiner Kapazität, einschließlich deren unterstützenden Tragsäulen und Fundamentstrukturen. Unterstützende Tragsäulen und Fundamentstrukturen, wie zum Beispiel Kranmast- und Auslegerstützen, werden in dieser Norm behandelt, soweit ihre Hauptaufgabe darin besteht, den Kran abzustützen. Dieses Dokument gilt für Offshore-Krane mit kleiner Kapazität, deren Kranstrukturen aus Stahl gefertigt sind und die alle die folgenden Merkmale aufweisen: - maximale Tragfähigkeit von 15 Tonnen oder maximales statisches Lastmoment von 3000 kNm; - Begrenzung von Hubvorgängen außerhalb der Offshore-Anlage bis Hs = 2,0 m bei einer Windgeschwindigkeit von 15 m/s (bei 3 s Böenwind); - maximale Gesamtzahl von Arbeitsspielen entsprechend Klasse U1 (C = 3,15 × 104 Arbeitsspiele) nach EN 13001-1. Dieses Dokument enthält Anforderungen im Hinblick auf alle signifikanten Gefährdungen, Gefährdungssituationen und Gefährdungsereignisse, die auf Offshore-Krane mit kleiner Kapazität für das Heben von Gütern und das Heben von Personen zutreffen, wenn sie bestimmungsgemäß und unter den durch die Risikobeurteilung vorhergesehenen Bedingungen verwendet werden. Dieses Dokument gilt für Offshore-Krane mit kleiner Kapazität, die nach dem Datum der Veröffentlichung dieses Dokuments durch CEN hergestellt wurden. Dieses Dokument gilt nicht für: a) den Transport, die Montage, die Außerbetriebnahme, die Verschrottung, den Aufbau oder die Aufstellung des Krans; b) beliebige am Haken angebrachte Objekte wie Lasten, lose Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel, Personenaufnahmekörbe, Tragmittel und Container; c) Hubvorgänge bei Umgebungstemperaturen unter -20 °C; d) Hubvorgänge bei Umgebungstemperaturen über 45 °C; e) Hubvorgänge, an denen mehr als ein Kran beteiligt ist; f) unbeabsichtigte Lasten aufgrund von Kollisionen, Erdbeben, Explosionen und so weiter, die nicht durch die außergewöhnlichen Lasten nach Tabelle B.7 abgedeckt sind; g) Personenrettungsmaßnahmen in Notfällen (ausgenommen Training); h) Unterwasser-Hebearbeiten; i) Offshore-Krane für allgemeine Verwendung (in EN 13852-1 behandelt), schwimmende Krane und Krane mit Bewegungsfolgeeinrichtung. Dieses Dokument (EN 13852-3:2021) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 147 "Krane - Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat von DIN gehalten wird. Die nationalen Interessen bei der Erarbeitung wurden vom Ausschuss NA 060-22-10 AA "Lenkungsausschuss Krane und Hebezeuge" und NA 060-22-10-05 AK "Offshore Krane (SpA CEN/TC 147/WG 15 und SpA ISO/TC 96/SC 8/WG 2)" im Fachbereich "Krane und Hebezeuge" des DIN-Normenausschusses Maschinenbau (NAM) wahrgenommen. Vertreter der Hersteller und Anwender von Krane und Hebezeuge sowie der Berufsgenossenschaften waren an der Erarbeitung beteiligt.