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Norm [AKTUELL]
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Diese Europäische Norm ist Teil der Normenreihe EN 13848 (Bahnanwendungen - Oberbau - Qualität der Gleisgeometrie). Dieses Dokument legt die Mindestanforderungen für die Qualitätsstufen der Gleisgeometrie fest und definiert die Soforteingriffsschwellen für jeden Parameter nach EN 13848-1, der von jedem Messsystem für die Gleisgeometrie nach EN 13848-2, EN 13848- 3 und EN 13848-4 gemessen wurde. Diese Norm behandelt die folgenden Themen: Soforteingriffsschwellen; Empfehlungen von Toleranzwerten für Einzelfehler; verhältnismäßige Bedeutung der Parameter im Hinblick auf das Fahrzeugverhalten. Die Notwendigkeit der Durchführung von Messungen, die Häufigkeit der Messungen und die Auswahl der gemessenen Parameter werden in diesem Dokument nicht behandelt. Es gilt für Hochgeschwindigkeits- und konventionelle Strecken einschließlich Weichen und Kreuzungen mit 1 435 mm und größeren Spurweiten, vorausgesetzt, dass die Fahrzeuge, die auf diesen Strecken in Betrieb sind, den Anforderungen nach EN 14363 und anderen Fahrzeugsicherheitsnormen entsprechen. Diese Europäische Norm gilt nicht für städtische Schienenbahnsysteme. Dieses Dokument wurde unter einem Mandat erarbeitet, das die Europäische Kommission und die Europäische Freihandelszone dem CEN erteilt haben, und unterstützt grundlegende Anforderungen der EU-Richtlinie 2008/57/EG. Das zuständige deutsche Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 087-00-01-06 UA (Abnahme von Oberbauarbeiten) im Normenausschuss Fahrweg und Schienenfahrzeuge (FSF) innerhalb DIN.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13848-5:2010-09 .
Gegenüber DIN EN 13848-5:2010-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Änderung des Untertitels b) Anwendungsbereich ergänzt in Bezug auf EN 13848-2, EN 13848-3 und EN 13848-4; c) Definitionsänderungen; d) Ergänzungen in den Abschnitten 4 und 6; e) Abschnitt 6 in neuem Abschnitt 5 integriert, wodurch ein Abschnitt entfallen ist; f) in vorherigem Abschnitt 8 (neuer Abschnitt 7) Streichung der Tabelle 4 bezogen auf die TSI Infrastruktur für den Hochgeschwindigkeitsbereich und Anpassungen in den Tabellen; g) in vorherigem Abschnitt 9 (neuer Abschnitt 8) Hinzufügung der Tabelle 6 (Spurweite) sowie Unterteilung in 2 Unterabschnitte; h) Änderungen im informativen Anhang B (Aufmerksamkeits- und Eingriffsgrenzen) insbesondere für Tabellen; i) Hinzufügung des normativen Anhangs C (Verwindungsgrenzen für Nennspurweiten von 1668 mm); j) Änderungen im informativen Anhang D, A-Abweichung für die Schweiz; k) Aktualisierung des informativen Anhangs ZA in Bezug auf die EU-Richtlinie 2008/57/EG.
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