Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
wir verabschieden uns in die Feiertage und sind ab dem 2. Januar 2025 wieder persönlich für Sie da.
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Dieses Dokument legt grundlegende Anforderungen fest, um die Sicherheit bezüglich Entwurf, Berechnung, Herstellung und Aufstellung von mobilen, vorübergehend oder dauerhaft installierten Vergnügungsanlagen, die für den Gebrauch durch Personen als Freizeitbeschäftigung vorgesehen sind, wie zum Beispiel Karusselle, Schaukeln, Boote, Riesenräder, Achterbahnen, Rutschen, Buden, Schaugeschäfte und Aufbauten für artistische Vorstellungen, sicherzustellen. Im Folgenden Vergnügungsanlagen, Fahrgeschäfte oder Fliegende Bauten genannt, sind diese sowohl zu einem wiederholten Aufbau ohne Substanzverlust als auch vorübergehend oder dauerhaft auf Veranstaltungsplätzen, in Vergnügungsparks oder anderen Örtlichkeiten vorgesehen. Feste Tribünen, Bau und andere Gerüste sowie entfernbare landwirtschaftliche Konstruktionen und einfache münzbetriebene Vergnügungsanlagen für Kinder, die bis zu drei Kinder tragen sowie Sport und Freizeitanlagen, wie Wasserrutschen oder Sommerrodelbahnen, Spielplatzgeräte, Seilgärten, Kletterwände, Hüpfburgen, Trampoline, Schwimmbadgeräte (diese Liste ist nicht vollständig) sind nicht Gegenstand dieses Dokumentes. Für alle Einrichtungen, die nicht von den Anforderungen nach EN 13814-1 behandelt werden, gelten die entsprechenden Normen. Dieses Dokument kann auch für den Entwurf ähnlicher Bauten oder fahrgastbefördernder Vergnügungsanlagen verwendet werden, selbst wenn diese hier nicht explizit erwähnt sind. Für Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes gelten nationale Vorschriften. Dieses Dokument gilt für die Herstellung und für größere Modifikationen von Vergnügungsanlagen und Fahrgeschäften, deren Entwurf nach dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokumentes datiert. Dieses Dokument (EN 13814-1:2016) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 152 "Fliegende Bauten auf Veranstaltungsplätzen und in Vergnügungsparks - Sicherheit" erarbeitet, dessen Sekretariat vom UNI (Italien) gehalten wird. Der zuständige deutsche Arbeitsausschuss ist NA 005-11-15 AA "Fliegende Bauten, Jahrmarkt- und Freizeitparkmaschinen, -geräte und -bauten, Sicherheit (SpA zu CEN/TC 152 und ISO/TC 254)" im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau).
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13814:2005-06 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 13814-1:2024-12 .
Gegenüber DIN EN 13814:2005-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) DIN EN 13814:2005-06 wurde bei der Überarbeitung in 3 Teile aufgeteilt (Teil 1: Konstruktion, Bemessung und Herstellung; Teil 2: Betrieb, Instandhaltung und Gebrauch und Teil 3: Anforderungen an die Überprüfung während Konstruktion, Bemessung, Herstellung, Betrieb und Gebrauch); b) die Norm wurde inhaltlich und redaktionell umfangreich überarbeitet (nachfolgende Punkte c) bis i) auszugsweise); c) die normativen Verweisungen wurden aktualisiert (Abschnitt 2); d) die Begriffe und Definitionen wurden überarbeitet und ergänzt (Abschnitt 3); e) die generelle Risikobeurteilung wurde um die betreiberseitige Risikobeurteilung ergänzt (siehe 5.1.2.2); f) die Sicherheitsabstände von Fahrgasteinheiten wurden grundlegend überarbeitet (siehe 5.1.7 und Anhang I); g) die Anforderungen an Personenrückhaltesysteme wurden um zusätzliche Überwachungen ergänzt (Anhang B, B.2.4); h) in Anhang H wurden Empfehlungen zur Berücksichtigung eingeschränkter Zugänglichkeit an Anlagen neu aufgenommen; i) die Auswirkungen von Beschleunigungen auf Fahrgäste wurden mit den Anforderungen der ASTM F2291-14 sowie der ISO/TS 17929 harmonisiert (Anhang J);