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Norm [AKTUELL]
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Diese Europäische Norm gilt für folgende Schleifmittel auf Unterlagen und Kombinationen aus Schleifmitteln auf Unterlagen und Vliesschleifmitteln: Lamellenschleifscheiben, Fächerschleifscheiben, Vulkanfiberschleifscheiben und Lamellenschleifstifte. Sie gilt auch für Stützteller für Vulkanfiberschleifscheiben. Diese Schleifmittel werden aus den folgenden Schleifmittelkörnungen hergestellt: Aluminiumoxid, Siliciumcarbid, Diamant oder kubischem Bornitrid. Diese Europäische Norm legt Anforderungen und/oder Maßnahmen zur Beseitigung oder Verringerung von Gefährdungen fest, die von der Gestaltung und Anwendung der Schleifwerkzeuge und Spannzeuge herrühren. Diese Europäische Norm umfasst auch Verfahren und Prüfungen zur Feststellung der Übereinstimmung mit den Anforderungen sowie Benutzerinformationen, die der Hersteller dem Anwender zur Verfügung zu stellen hat. Die berücksichtigten Gefährdungen sind in Abschnitt 4 dieser Norm aufgeführt. Diese Europäische Norm gilt nicht für Schleifmittel, die vollständig aus Vlies bestehen. Gegenüber DIN EN 13743:2009-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich wurde klarer dargestellt und die Arten von zulässigen Schleifmittelkörnungen wurden spezifiziert; b) Tabelle 3 wurde um zusätzliche Gefährdungsbezeichnungen aktualisiert; c) Tabelle 5 wurde entsprechend des aktuellen wissenschaftlichen und technischen Wissensstandes überarbeitet; d) Abschnitt 7 wurde überarbeitet, um Überschneidungen mit Europäischer Gesetzgebung zu vermeiden; e) die Kurzzeichen zu den Verwendungseinschränkungen in Anhang A wurden entfernt. Für die deutsche Mitarbeit ist der Arbeitsausschuss NA 121-04-03 AA "Schleifmittel auf Unterlagen" im DIN Normenausschuss Werkzeuge und Spannzeuge (FWS) bei DIN zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 13743:2009-10 .
Gegenüber DIN EN 13743:2009-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) der Anwendungsbereich wurde klarer dargestellt und die Arten von zulässigen Schleifmittelkörnungen wurden spezifiziert; b) Tabelle 3 wurde um zusätzliche Gefährdungsbezeichnungen aktualisiert; c) Tabelle 5 wurde entsprechend dem aktuellen wissenschaftlichen und technischen Wissensstand überarbeitet; d) Abschnitt 7 wurde überarbeitet, um Überschneidungen mit europäischer Gesetzgebung zu vermeiden; e) die Kurzzeichen zu den Verwendungseinschränkungen in Anhang A wurden entfernt.