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Norm [AKTUELL]
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Die Europäische Norm wurde im CEN/TC 79 "Atemschutzgeräte" erstellt. Auf nationaler Ebene ist der Arbeitsausschuss NA 027-02-04 AA "Atemgeräte für Arbeit und Rettung" des NAFuO zuständig.
Diese Ausgabe der Norm DIN EN 137 enthält gegenüber der Vorgängerausgabe von 1993 wesentliche Änderungen. Dazu zählen unter anderem die Unterteilung zwischen Geräten für den Industriebereich (Typ 1) und Geräten für die Brandbekämpfung (Typ 2). Für den Typ 2 sind die neu aufgenommenen Anforderungen an die Temperaturbeständigkeit und Entflammbarkeit (flame engulfment) wichtig. Die Option einer elektronischen Druckanzeige wurde aufgenommen. Hierzu wurden besondere Leistungsmerkmale gefordert wie die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) und die Berücksichtigung des Explosionsschutzes. Darüber hinaus wurden die Möglichkeiten von den Zubehören "Zweiter Mitteldruckanschluss" und "Bypass-Einrichtung für Umgebungsluft" berücksichtigt.
Die relativ lange Bearbeitungsdauer der Norm lag unter anderem daran, dass zunächst versucht wurde, die Norm sowohl unter dem Mandat der Richtlinie für Persönliche Schutzausrüstungen (PSA-Richtlinie) als auch der Druckgeräterichtlinie (PED Pressure Equipment Directive) zu erstellen. Dieses Vorhaben musste aufgegeben werden, weil es nicht möglich war, die leistungsorientierten Anforderungen der PSA-Richtlinie mit den konstruktionsorientierten Anforderungen der Druckgeräterichtlinie konfliktfrei in einer Norm abzubilden.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 137:1993-05 .
Gegenüber DIN EN 137:1993-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Einführung zweier Typen; b) Anforderungen an Temperaturbeständigkeit und Entflammbarkeit aufgenommen; c) Anforderungen an elektronische Druckanzeige aufgenommen; d) Anforderungen an Zubehörteile aufgenommen.