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Norm [AKTUELL]
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Dieser Teil der Normenreihe EN 1366 legt ein Verfahren zur Bestimmung der Feuerwiderstandsdauer von Doppel- und Hohlböden fest, wenn diese durch einen Brand unterhalb des Bodens beansprucht werden. Die Brandbeanspruchung des Probekörpers kann entweder sein: a) die Einheits-Temperaturzeitkurve; b) eine „abgeminderte“ Temperaturzeitkurve, die der Einheits-Temperaturzeitkurve nur bis 500 °C folgt. Nach Erreichen dieser Temperatur wird die Temperatur innerhalb des Prüfofens bei 500 °C gehalten. Diese Europäische Norm enthält keine Bestimmung der Feuerwiderstandsfähigkeit des Unterbodens, auf dem der Hohlboden aufgebaut ist. Dies wird nach EN 1365 2 ermittelt. Im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) ist für diese Norm der Arbeitsausschuss NA 005-52-02 AA "Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen - Bauteile" zuständig.
Diese Europäische Norm legt ein Verfahren zur Bestimmung der Feuerwiderstandsdauer von Doppel- und Hohlböden fest, wenn diese durch einen Brand unterhalb des Bodens beansprucht werden. Die Brandbeanspruchung des Probekörpers kann entweder sein: a) die Einheits-Temperaturzeitkurve; b) eine "abgeminderte" Temperaturzeitkurve, die der Einheits-Temperaturzeitkurve nur bis 500 °C folgt. Nach Erreichen dieser Temperatur wird die Temperatur innerhalb des Prüfofens bei 500 °C gehalten. Diese Europäische Norm enthält keine Bestimmung der Feuerwiderstandsfähigkeit des Unterbodens, auf dem der Hohlboden aufgebaut ist.