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Dieser Teil der Normenreihe EN 1366 spezifiziert eine Prüfmethode und Kriterien zur Beurteilung (inklusive Regeln zum Anwendungsbereich) der Fähigkeit einer Abschottung, den Feuerwiderstand eines raumabschließenden Bauteils an der Stelle, wo durch dieses eine oder mehrere Leitungen durchgeführt werden, aufrechtzuerhalten. Abschottungen für Zwischenräume und Öffnungen um Kamine, Lüftungssysteme, Lüftungsleitungen, Installationskanäle und -schächte sowie Entrauchungsleitungen mit definierter Feuerwiderstandsdauer sind von dieser Norm ausgenommen, mit der Ausnahme von Kombischotts. Der Feuerwiderstand derartiger Installationen kann nicht mit den in dieser Norm beschriebenen Methoden ermittelt werden. Im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) ist für diese Norm der Arbeitsausschuss NA 005-52-40 AA "Abschottungen von Leitungsdurchführungen" zuständig.
Die Norm spezifiziert eine Prüfmethode und Kriterien zur Beurteilung (inklusive Regeln zum Anwendungsbereich) der Fähigkeit einer Abschottung, den Feuerwiderstand eines raumabschließenden Bauteils an der Stelle, wo durch dieses eine oder mehrere Leitungen durchgeführt werden, aufrechtzuerhalten. Abschottungen für Zwischenräume und Öffnungen um Kamine, Lüftungssysteme, Lüftungsleitungen, Installationskanäle und -schächte sowie Entrauchungsleitungen mit definierter Feuerwiderstandsdauer sind von dieser Norm ausgenommen, mit der Ausnahme von Kombischotts. Der Feuerwiderstand derartiger Installationen kann nicht mit den in dieser Norm beschriebenen Methoden ermittelt werden. In dieser Norm werden Tragkonstruktionen stellvertretend für raumabschließende Bauteile, wie zum Beispiel Wände und Decken, verwendet. Diese stellen die Wechselwirkungen zwischen Prüfkörper und dem raumabschließenden Bauteil, in dem die Abschottung in der Praxis eingebaut werden soll, nach.
Diese Norm gilt zusammen mit DIN EN 1363-1. Die beschriebene Prüfung dient der Beurteilung:
Die Prüfung ermöglicht keine Aussagen darüber, inwieweit das Vorhandensein derartiger Durchführungen und Abschottungen einen Einfluss auf die Tragfähigkeit des raumabschließenden Bauteils ausübt. Der Zweck dieser Prüfung besteht nicht darin, quantitative Angaben über die Leckrate von Rauch und/oder heißen Gasen oder die Übertragung beziehungsweise Erzeugung von Rauchgasen zu ermitteln. Derartige Beobachtungen sollten nur bei der Beschreibung des allgemeinen Verhaltens der Probekörper während der Prüfung festgehalten werden. Diese Prüfung liefert keine Angaben über das Leistungsverhalten einer Abschottung, Spannungen zu widerstehen, die durch Bewegungen oder Verschiebungen der durchlaufenden Leitungen erzeugt werden. Das Risiko einer Brandausbreitung nach unten, verursacht durch brennendes durch ein Rohr nach unten in das darunterliegende Geschoss abtropfendes Material, kann mit dieser Prüfung nicht beurteilt werden. Erläuterungen zu diesem Prüfverfahren sind im Anhang H angegeben. Alle Maßangaben ohne vorgegebene Maßabweichungen sind Nenn-Maße, sofern nicht anders angegeben.
Die Europäische Norm wurde im CEN/TC 127 "Baulicher Brandschutz" unter deutscher Mitwirkung erarbeitet. Im DIN war hierfür der Arbeitsausschuss NA 005-52-40 AA "Abschottungen von Leitungsdurchführungen" des NABau zuständig.
Dieses Dokument ersetzt DIN EN 1366-3:2004-11 .
Dokument wurde ersetzt durch DIN EN 1366-3:2022-05 .
Gegenüber DIN EN 1366-3:2004-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) zusätzliche Normkonfigurationen und direkte Anwendungsbereiche wurden festgelegt, um eine breite Anwendung in Zusammenhang mit der in Erarbeitung befindlichen Europäischen Technischen Zulassungsrichtlinie (ETAG) zu ermöglichen (z. B. die Aufnahme von Kombischotts); b) durch die zusätzlichen Normkonfigurationen wurde eine Neustrukturierung des Dokuments erforderlich, die insbesondere die Anhänge betrifft, neue Anhänge D bis H; c) neue Bilder mussten aufgenommen werden; d) die Minimalabmessungen für den Prüfofen wurden gestrichen; e) neue Festlegungen von Leitungsgruppen analog zur ETAG für Abschottungen; f) alternative Abstützungsbedingungen für Leitungen (Schienenmontagesysteme) wurden aufgenommen; g) für das Rauchgasrückführungssystem wurden die Bedingungen und Regeln im Hinblick auf die Rohrendkonfiguration überarbeitet; h) für Leerschotts wurden Hinweise auf deren Größe aufgenommen; i) die Normtragkonstruktionen für Massivwandkonstruktionen, Leichtwandkonstruktionen sowie für Decken wurden überarbeitet; j) für den Einbau der Installation wurde die minimale ungeschützte Länge auf 150 mm reduziert und die maximale ungeschützte Länge nur für Metall-Leitungen geändert (die 200 mm-Abstand-Regel wurde gestrichen); k) es wurden zusätzliche Thermoelementpositionen aufgenommen; l) für das Kriterium "Raumabschluss" sind große Öffnungen nunmehr in den Bericht aufgenommen worden, auch wenn keine Spaltlehre verwendet wird; m) eine neue Option der Einschränkung des Anwendungsgebietes im Falle des Versagens einer Leitung bei Mehrfachdurchführungen statt eines Versagens des ganzen Schotts wurde aufgenommen; n) die Erläuterungen wurden ausführlich überarbeitet und an die normativen Änderungen angepasst.